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Positionspapier: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien

Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien ein.

Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu verbessern. Seit dem Erlass des Ministeriums vom 18. Dezember 2018 [1] hat sich die Vorlaufzeit, mit der die Mittel beantragt werden müssen, auf bis zu 16 Monate erhöht. Somit haben die bürokratischen Hürden und der bloße mit der Antragsstellung verbundene Aufwand mit der damit geförderten Zielgruppe wenig gemein.

Grundsätzlich scheint ein festes Abgabedatum für die Unterlagen beim BMBF wenig sinnvoll. Eine Frist die variabel von der geförderten Maßnahme ist, mit einer Vorlaufzeit von 4 Monaten, ist eher angemessen. Die Höchstfördergrenzen sowohl in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl, 200 Teilnehmende, sowie die Höchstfördersumme von 40€ pro Teilnehmende pro Berechnungstag, sind nicht mehr zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Dies spricht sowohl für vorhandenes Interesse an solchen Veranstaltungen sowie der fachlichen Notwendigkeit.

Insbesondere die finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen ist nicht mehr zeitgemäß, da die Förderbeträge pro Person seit dem Jahr 2008, sowie die maximal Förderfähige Personenzahl 2018 nicht mehr angepasst worden sind. Damals wurde die maximal geförderte Teilnehmendenzahl von 100 auf 150 erhöht und die Höchstfördersumme je Maßnahmentag von 35€ auf 40€ erhöht.

Heutzutage ist die Begrenzung auf 200 geförderte Teilnehmende wenig sinnvoll. Die größten studentischen Konferenzen und Tagungen haben bereits bis zu 300 Teilnehmende. Eine Anpassung der geförderten Teilnehmenden auf mindestens 250 ist daher angebracht. Die BuFaK WiWi hat als eine der größeren Konferenzen in den letzten Semestern nahezu immer weit über 200 Teilnehmende, bei ungefähren 70 beteiligten Fachschaften von ca. 210 WiWi Fachschaften in Deutschland.

 In Zeiten der Bologna Reform hat die Schnelllebigkeit der studentischen Interessenvertretung rapide zugenommen. Um auch weiterhin die qualitativ hochwertige Vertretung der Studierendenschaft durch ihre Vertreter zu gewährleisten, muss gerade bei deren Weiter-, Fort- und Ausbildung eine Verstetigung herbeigeführt werden. Die Fördersumme von 40€ pro Berechnungstag pro Teilnehmende ist seit Jahren unverändert. Die Inflation hat seit der letzten Erhöhung im Jahr 2008 die reale Höchstfördersumme mit dem Basisjahr 1999 wieder auf die Fördersumme des Jahres 2006 fallen lassen, real 31,42 Euro je förderfähigen Teilnehmende. Um im Korridor der realen Förderung von 31-35€ je Teilnehmende zu bleiben ist in den nächsten zwei Jahren somit eine erneute Erhöhung von 5€ je förderfähigen Teilnehmende notwendig. Die

Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
● Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 50 Personen von 200 auf 250 Personen.
● Einführung einer von der geförderten Maßnahme abhängigen Abgabefrist und Verkürzung der Vorlaufzeit auf 4 Monate
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 5€ je Teilnehmende auf 45€.

Quellen: [1] www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2223.html