{"id":1963,"date":"2022-09-09T16:18:21","date_gmt":"2022-09-09T14:18:21","guid":{"rendered":"https:\/\/bufak.uni-goettingen.de\/?p=1963"},"modified":"2022-09-09T16:18:23","modified_gmt":"2022-09-09T14:18:23","slug":"positionspapier-novellierung-des-bafoeg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bufak.uni-goettingen.de\/index.php\/2022\/09\/09\/positionspapier-novellierung-des-bafoeg\/","title":{"rendered":"Positionspapier: Novellierung des BAf\u00f6G"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften <a href=\"http:\/\/www.bufak-wiwi.org\">www.bufak-wiwi.org<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Novellierung des BAf\u00f6G<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die BuFaK WiWi begr\u00fc\u00dft die angestrebte Novelle des BAf\u00f6G f\u00fcr das Wintersemester 22\/23. Aus Sicht der BuFaK WiWi gehen die damit einhergehenden Anpassungen jedoch nicht weit genug. Damit das Studium f\u00fcr alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gew\u00e4hrleistet werden kann, sprechen wir uns f\u00fcr eine grundlegende und strukturelle Reform des BAf\u00f6G aus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das langfristige Ziel der Ausbildungsf\u00f6rderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu f\u00f6rdern. Das Median Haushaltseinkommen lag im Jahr 2018 im Intervall zwischen 2600- 3600 \u20ac (5).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich fordern wir die Struktur des BAf\u00f6Gs in Zukunft folgenderma\u00dfen zu gestalten:<br>1. Ein elternunabh\u00e4ngiger Sockelbeitrag , welcher f\u00fcr die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt werden soll.<br>2. Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch h\u00f6here Einkommensgrenzen, h\u00f6here Freibetr\u00e4ge auf Zuverdienste und Verm\u00f6gen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Verm\u00f6gensbewertung mehr Elternunabh\u00e4ngigkeit zul\u00e4sst. H\u00f6he des Zuschuss ist nach H\u00f6he des Haushaltseinkommens gestaffelt.<br>3. Ein zinsfreies Darlehen mit dem das BAf\u00f6G bis zum H\u00f6chstsatz aufgestockt werden kann, welches auch f\u00fcr nicht-zuschussberechtigte Studierende verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch diese Ma\u00dfnahmen wird das BAf\u00f6G mehr Studierenden zug\u00e4nglich, wird elternunabh\u00e4ngiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden. Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>H\u00f6he und Ausrichtung\/Kopplung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir bef\u00fcrworten die geplante Erh\u00f6hung der Grundbedarfsf\u00f6rderung von 427\u20ac auf 449\u20ac. Gleichzeitig m\u00f6chten wir hervorheben, dass der Grundbedarf im Jahre 2019 von 419\u20ac auf 427\u20ac erh\u00f6ht wurde (1) und die vorherige Anpassung zum WS 16\/17 in Kraft getreten ist. Der Grundbedarf hat sich demnach vom WS16\/17 zum WS22\/23 um 30\u20ac erh\u00f6ht. Umgerechnet entspricht dies einem Anstieg der F\u00f6rderung von 7% in 6 Jahren, bei einer durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Inflation von 1,7% (2017-2021) (2). Folglich gleicht die Erh\u00f6hung des BAf\u00f6G nicht die Inflation aus und Studierende haben somit nach der Erh\u00f6hung real weniger F\u00f6rderung als 2016. F\u00fcr das Jahr 2022 wird eine deutlich h\u00f6here Inflation als in den Jahren zuvor erwartet, die in dieser Berechnung noch nicht ber\u00fccksichtigt sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem fordern wir die H\u00f6he der Grundbedarfsf\u00f6rderung an die H\u00f6he des ALG 2 Regelsatzes f\u00fcr Alleinstehende zu koppeln. Ende des Jahres 2022 wird der Grundbedarf an das Niveau vom Regelsatz von 449\u20ac eines Alleinstehenden nach ALG 2 (3) angepasst. Die Regels\u00e4tze beim Arbeitslosengeld werden j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft und angepasst, eine Anpassung der Grundbedarfsf\u00f6rderung beim BAf\u00f6G erfolgte in der Vergangenheit jedoch nur alle vier Jahre. Eine Diskriminierung von Studierenden durch eine niedrigere F\u00f6rderung aufgrund seltenerer \u00dcberpr\u00fcfung und willk\u00fcrlicher Erh\u00f6hung finden wir an dieser Stelle weder verst\u00e4ndlich noch akzeptabel. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Praxis als grundgesetzwidrig an (4). Wohnkosten Die H\u00f6he der Wohnkostenpauschale ist bisher unabh\u00e4ngig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabh\u00e4ngig und unterscheiden sich in den verschiedenen St\u00e4dten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise ausw\u00e4hlen m\u00fcssen, sondern Faktoren wie die Qualit\u00e4t von Studium und Lehre, angebotene Studieng\u00e4nge oder soziale Faktoren (z.B. N\u00e4he zum Heimatort) sollten als Entscheidungskriterium ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen. Wir fordern daher eine Staffelung der Wohnkostenpauschale an die jeweils regionalen Mietpreise, wie dies beispielsweise bei Sozialhilfen g\u00e4ngige Praxis ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Elternunabh\u00e4ngigkeit\/Geschwisterunabh\u00e4ngigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir sprechen uns f\u00fcr ein elternunabh\u00e4ngigeres BAf\u00f6G durch eine deutliche Erh\u00f6hung der Freibetr\u00e4ge aus, sodass das BAf\u00f6G einer deutlich h\u00f6heren Anzahl von Studierenden zug\u00e4nglich wird. Vollst\u00e4ndige Elterunabh\u00e4ngigkeit ohne Bedarfspr\u00fcfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Ma\u00dfnahmen f\u00fcr nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung von Sozialleistungen. Au\u00dferdem fordern wir eine grunds\u00e4tzliche Geschwisterunabh\u00e4ngigkeit bei der Berechnung der H\u00f6he der F\u00f6rderung. Geschwister tragen einander gegen\u00fcber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle F\u00f6rderung vom Staat f\u00fcr das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verst\u00e4ndlich, weshalb sie f\u00fcr die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der F\u00f6rderung eine Rolle spielen sollte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Digitalisierung\/Antragsprozess<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Antragsprozess zum BAf\u00f6G wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollst\u00e4ndig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollst\u00e4ndige digitale Antragstellung und eine \u00dcberarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung f\u00fcr Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftst\u00fcckerfordernis abzuschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Freibetr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Rahmen des BAf\u00f6G wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Verm\u00f6gen \u00fcber bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Im Jahr 2021 konnten Studierende so ein Verm\u00f6gen von 8200\u20ac erhalten, w\u00e4hrend jeder weitere Euro Verm\u00f6gen negativ auf den BAf\u00f6G H\u00f6chstsatz angewendet wird. Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge ben\u00f6tigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon w\u00e4hrend des Studiums f\u00fcr das Alter vorzusorgen, sind diese Verm\u00f6gensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erh\u00f6hung der Verm\u00f6genswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zus\u00e4tzlich zu den Grenzen im eigenen Verm\u00f6gen werden nur Studierende gef\u00f6rdert, deren Eltern nicht \u00fcber ein Haushaltsnettoeinkommen von 2000\u20ac netto verf\u00fcgen (verheiratete Eltern) (1). Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realit\u00e4t der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit h\u00f6herem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erh\u00f6hung der Freibetr\u00e4ge auf das Median Haushaltseinkommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>F\u00f6rderh\u00f6chstdauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Regelstudienzeit entspricht meistens nicht der Realit\u00e4t. So sind in den meisten F\u00e4llen eine Anzahl von 6 oder 7 Semestern vorgegeben. Die mediane Studiendauer ist oft deutlich h\u00f6her, sodass Studierende unter Druck zu einem Abschluss ihres Studiums kommen m\u00fcssen, da sonst eine finanzielle Belastung droht. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die Kopplung der F\u00f6rderdauer des BAf\u00f6G an die mediane Studiendauer des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Leistungsnachweis abschaffen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und begr\u00fc\u00dfen somit die Positionierung des Deutschen Studentenwerks zu dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt aus Zeiten vor der Einf\u00fchrung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche im Rahmen der Bologna-Reform eingef\u00fchrt wurden und ist somit nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df. Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des B\u00fcrokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt worden ist. Der BAf\u00f6G-Leistungsnachweis wirkte in der Vergangenheit (7) signifikant sozialgruppenspezifisch: 21 % der Studierenden aus niedriger Bildungsherkunft konnten deshalb nicht weiterhin durch BAf\u00f6G gef\u00f6rdert werden, hingegen nur 12 % aus gehobener bzw. hoher Bildungsherkunft und 13 % aus mittlerer Bildungsherkunft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00dcbergang Ausbildung\/Studium<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht un\u00fcblich, dass sich Studienanf\u00e4nger im Vorfeld ihres Studiums f\u00fcr eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren m\u00fcssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterst\u00fctzt haben. Aus Sicht der BuFaK WiWi ist eine an eine berufliche Ausbildung angeschlossenes Studium eine Fortsetzung des Bildungsweges, kein Teil der Erstausbildung und damit sollten Eltern nicht weiterhin unterhaltspflichtig sein. Wir fordern daher, dass das BAf\u00f6G f\u00fcr alle Studienanf\u00e4nger mit beruflicher Ausbildung elternunabh\u00e4ngig ge\u00f6ffnet werden muss, um diesen ohne finanziellen Druck ein Studium zu erm\u00f6glichen und die Eltern zu entlasten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Altersgrenze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die BuFaK WiWI begr\u00fc\u00dft die Erh\u00f6hung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre. Somit kann es Quereinsteiger:innen erm\u00f6glicht werden, ihren beruflichen Werdegang in eine neue Richtung zu lenken oder Berufst\u00e4tigen eine akademische Weiterbildung in ihrem Fachbereich durchzuf\u00fchren. Dadurch tr\u00e4gt die Erh\u00f6hung der Altersgrenze zur F\u00f6rderung von lebenslangem Lernen bei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>KV-Beitrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der jetzigen Reform ist weiterhin die KV-Beitragsbemessung an das BAf\u00f6G gekoppelt. Mit steigendem BAf\u00f6g bedeutet dies eine Erh\u00f6hung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAf\u00f6G erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen m\u00fcssen, ohne unterst\u00fctzt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der KV-Beitr\u00e4ge vom BAf\u00f6G.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Studiengangswechsel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aktuell sind durch BAf\u00f6G gef\u00f6rderte Studierende dazu berechtigt ihren Studiengang ohne das Angeben von Gr\u00fcnden vor dem 3. Fachsemester zu wechseln. Wir erachten zwei Semester nicht als ausreichend, um abschlie\u00dfend feststellen zu k\u00f6nnen, ob es sich bei dem ausgew\u00e4hlten Studiengang um die individuell beste Entscheidung handelt. Die Wahl des Studiengangs ist wegweisend und beeinflusst den beruflichen Werdegang ma\u00dfgeblich, daher sollte Studierenden f\u00fcr diese Entscheidung l\u00e4nger als zwei Semester Zeit gegeben werden, ohne das bei einem eventuellen Studiengangwechsel die nicht mehr m\u00f6gliche Finanzierbarkeit des eigenen Studiums als Entscheidungskriterium im Vordergrund steht. Wir fordern daher, dass BAf\u00f6G-Empfangende ihren Studiengang bis zum Abschluss des 4. Semester ohne die Angabe von Gr\u00fcnden wechseln d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Startgeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einf\u00fchrung eines \u201eStartgelds\u201c oder \u00e4hnliche einmalige, finanzielle F\u00f6rderung zum Beginn eines Studiums bef\u00fcrworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben in M\u00f6bel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche F\u00f6rderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, H\u00fcrden zu meistern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Auslands-BAf\u00f6G<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung f\u00fcr alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen gro\u00dfen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen M\u00f6glichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht-BAf\u00f6G-Berechtigten Studierenden nicht stemmen k\u00f6nnen oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu erm\u00f6glichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAf\u00f6G elternunabh\u00e4ngig zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Quellen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. http:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jump To-=bgbl119s1048.pdf<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. <a href=\"https:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/1046\/umfrage\/inflationsrateveraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr\/\">https:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/1046\/umfrage\/inflationsrateveraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Arbeit\/Grundsicherung-ArbeitslosengeldII\/Arbeitslosengeld-II\/arbeitslosengeld-2.html\">https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Arbeit\/Grundsicherung-ArbeitslosengeldII\/Arbeitslosengeld-II\/arbeitslosengeld-2.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. https:\/\/www.bafoeg-rechner.de\/Hintergrund\/art-2510-bafoeg-vorgericht.php#:~:text=Das%20Bundesverwaltungsgericht%20h%C3%A4lt%20das%2 0Ver-fahren,Wort%20hat%20jetzt%20das%20Bundesverfassungsgericht<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Service\/StatistikCampus\/Datenreport\/Downloads\/datenreport-2021-kap6.pdf?__blob=publicationFile\">https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Service\/StatistikCampus\/Datenreport\/Downloads\/datenreport-2021-kap6.pdf?__blob=publicationFile<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6. <a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/bmbf\/shareddocs\/downloads\/files\/27-bafoegaendgstellungnahme-dsw.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">https:\/\/www.bmbf.de\/bmbf\/shareddocs\/downloads\/files\/27-bafoegaendgstellungnahme-dsw.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7. https:\/\/www.studentenwerke.de\/sites\/default\/files\/se21_hauptbericht.pdf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org Novellierung des BAf\u00f6G Die BuFaK WiWi begr\u00fc\u00dft die angestrebte Novelle des BAf\u00f6G f\u00fcr das Wintersemester 22\/23. 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