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Positionspapier: Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien

 Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass es trotz der Intentionen der Bologna-Reform weiterhin Hürden beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt. Um diese Hürden abzubauen, müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Aspekte bei der Formulierung von Zulassungskriterien beachtet werden:

1. Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller verwendeten Kriterien.
2. Um die Qualität von Studium und Studierenden zu gewährleisten, empfiehlt die BuFaK WiWi, relevante Kompetenzbereiche für die Zulassung im angemessenen ECTS-Umfang zu fordern. Die Anerkennung von Modulen soll auf Basis einer Prüfung der durch das Modul vermittelten Kompetenzen und deren Vergleich mit den notwendigen Kompetenzen des Kompetenzbereiches beruhen.
3. Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind bei jeglichen Zulassungsund Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu Berücksichtigen.
4. Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 und 3 zu achten.
5. Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige Kriterien wie fachspezifische Praktika, sowie außerordentliches Engagement im vorherigen Studium positiv in die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen. Hierbei ist insb. auf Punkt 1 zu achten.
6. Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)Note bewertet die BuFaK WiWi als unzureichend.
7. In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests aus Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” verwiesen.
8. Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis der Hochschulform ab.
9. Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Kompetenzbereichen zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind.

Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit, sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht negativ auf die Bewertung der Gesamtleistung der Studierenden auswirken.