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Positionspapier: Novellierung des BAföG

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Novellierung des BAföG

Die BuFaK WiWi begrüßt die angestrebte Novelle des BAföG für das Wintersemester 22/23. Aus Sicht der BuFaK WiWi gehen die damit einhergehenden Anpassungen jedoch nicht weit genug. Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus.

Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu fördern. Das Median Haushaltseinkommen lag im Jahr 2018 im Intervall zwischen 2600- 3600 € (5).

Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu gestalten:
1. Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag , welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt werden soll.
2. Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere Einkommensgrenzen, höhere Freibeträge auf Zuverdienste und Vermögen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Höhe des Zuschuss ist nach Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.
3. Ein zinsfreies Darlehen mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar ist.

Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden. Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.

Höhe und Ausrichtung/Kopplung

Wir befürworten die geplante Erhöhung der Grundbedarfsförderung von 427€ auf 449€. Gleichzeitig möchten wir hervorheben, dass der Grundbedarf im Jahre 2019 von 419€ auf 427€ erhöht wurde (1) und die vorherige Anpassung zum WS 16/17 in Kraft getreten ist. Der Grundbedarf hat sich demnach vom WS16/17 zum WS22/23 um 30€ erhöht. Umgerechnet entspricht dies einem Anstieg der Förderung von 7% in 6 Jahren, bei einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 1,7% (2017-2021) (2). Folglich gleicht die Erhöhung des BAföG nicht die Inflation aus und Studierende haben somit nach der Erhöhung real weniger Förderung als 2016. Für das Jahr 2022 wird eine deutlich höhere Inflation als in den Jahren zuvor erwartet, die in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt sind.

Außerdem fordern wir die Höhe der Grundbedarfsförderung an die Höhe des ALG 2 Regelsatzes für Alleinstehende zu koppeln. Ende des Jahres 2022 wird der Grundbedarf an das Niveau vom Regelsatz von 449€ eines Alleinstehenden nach ALG 2 (3) angepasst. Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld werden jährlich überprüft und angepasst, eine Anpassung der Grundbedarfsförderung beim BAföG erfolgte in der Vergangenheit jedoch nur alle vier Jahre. Eine Diskriminierung von Studierenden durch eine niedrigere Förderung aufgrund seltenerer Überprüfung und willkürlicher Erhöhung finden wir an dieser Stelle weder verständlich noch akzeptabel. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Praxis als grundgesetzwidrig an (4). Wohnkosten Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise auswählen müssen, sondern Faktoren wie die Qualität von Studium und Lehre, angebotene Studiengänge oder soziale Faktoren (z.B. Nähe zum Heimatort) sollten als Entscheidungskriterium berücksichtigt werden dürfen. Wir fordern daher eine Staffelung der Wohnkostenpauschale an die jeweils regionalen Mietpreise, wie dies beispielsweise bei Sozialhilfen gängige Praxis ist.

Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit

Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elterunabhängigkeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen. Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine Rolle spielen sollte.

Digitalisierung/Antragsprozess

Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftstückerfordernis abzuschaffen.

Freibeträge

Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2021 konnten Studierende so ein Vermögen von 8200€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den BAföG Höchstsatz angewendet wird. Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten.

Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert, deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2000€ netto verfügen (verheiratete Eltern) (1). Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Freibeträge auf das Median Haushaltseinkommen.

Förderhöchstdauer

Die Regelstudienzeit entspricht meistens nicht der Realität. So sind in den meisten Fällen eine Anzahl von 6 oder 7 Semestern vorgegeben. Die mediane Studiendauer ist oft deutlich höher, sodass Studierende unter Druck zu einem Abschluss ihres Studiums kommen müssen, da sonst eine finanzielle Belastung droht. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die Kopplung der Förderdauer des BAföG an die mediane Studiendauer des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule.

Leistungsnachweis abschaffen

Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und begrüßen somit die Positionierung des Deutschen Studentenwerks zu dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt aus Zeiten vor der Einführung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt wurden und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des Bürokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt worden ist. Der BAföG-Leistungsnachweis wirkte in der Vergangenheit (7) signifikant sozialgruppenspezifisch: 21 % der Studierenden aus niedriger Bildungsherkunft konnten deshalb nicht weiterhin durch BAföG gefördert werden, hingegen nur 12 % aus gehobener bzw. hoher Bildungsherkunft und 13 % aus mittlerer Bildungsherkunft.

Übergang Ausbildung/Studium

Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich, dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt haben. Aus Sicht der BuFaK WiWi ist eine an eine berufliche Ausbildung angeschlossenes Studium eine Fortsetzung des Bildungsweges, kein Teil der Erstausbildung und damit sollten Eltern nicht weiterhin unterhaltspflichtig sein. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss, um diesen ohne finanziellen Druck ein Studium zu ermöglichen und die Eltern zu entlasten.

Altersgrenze

Die BuFaK WiWI begrüßt die Erhöhung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre. Somit kann es Quereinsteiger:innen ermöglicht werden, ihren beruflichen Werdegang in eine neue Richtung zu lenken oder Berufstätigen eine akademische Weiterbildung in ihrem Fachbereich durchzuführen. Dadurch trägt die Erhöhung der Altersgrenze zur Förderung von lebenslangem Lernen bei.

KV-Beitrag

In der jetzigen Reform ist weiterhin die KV-Beitragsbemessung an das BAföG gekoppelt. Mit steigendem BAfög bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der KV-Beiträge vom BAföG.

Studiengangswechsel

Aktuell sind durch BAföG geförderte Studierende dazu berechtigt ihren Studiengang ohne das Angeben von Gründen vor dem 3. Fachsemester zu wechseln. Wir erachten zwei Semester nicht als ausreichend, um abschließend feststellen zu können, ob es sich bei dem ausgewählten Studiengang um die individuell beste Entscheidung handelt. Die Wahl des Studiengangs ist wegweisend und beeinflusst den beruflichen Werdegang maßgeblich, daher sollte Studierenden für diese Entscheidung länger als zwei Semester Zeit gegeben werden, ohne das bei einem eventuellen Studiengangwechsel die nicht mehr mögliche Finanzierbarkeit des eigenen Studiums als Entscheidungskriterium im Vordergrund steht. Wir fordern daher, dass BAföG-Empfangende ihren Studiengang bis zum Abschluss des 4. Semester ohne die Angabe von Gründen wechseln dürfen.

Startgeld

Die Einführung eines „Startgelds“ oder ähnliche einmalige, finanzielle Förderung zum Beginn eines Studiums befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben in Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, Hürden zu meistern.

Auslands-BAföG

Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht-BAföG-Berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.

Quellen

1. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jump To-=bgbl119s1048.pdf

2. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1046/umfrage/inflationsrateveraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr/

3. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-ArbeitslosengeldII/Arbeitslosengeld-II/arbeitslosengeld-2.html

4. https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2510-bafoeg-vorgericht.php#:~:text=Das%20Bundesverwaltungsgericht%20h%C3%A4lt%20das%2 0Ver-fahren,Wort%20hat%20jetzt%20das%20Bundesverfassungsgericht

5. https://www.destatis.de/DE/Service/StatistikCampus/Datenreport/Downloads/datenreport-2021-kap6.pdf?__blob=publicationFile

6. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/27-bafoegaendgstellungnahme-dsw.pdf?__blob=publicationFile&v=1

7. https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/se21_hauptbericht.pdf

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Positionspapier: Reformierung des Bildungsföderalismus und Auflockerung des Kooperationsverbotes

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Reformierung des Bildungsföderalismus und Auflockerung des Kooperationsverbots

Die BuFaK WiWi begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, eine Reformierung des Bildungsföderalismus in Angriff zu nehmen. Eine Lockerung des Kooperationsverbots ist ein lange überfälliger Schritt, um Bildung in Deutschland zu fördern und eine führende Position im internationalen Vergleich einzunehmen und zu behaupten.

Die BuFaK WiWi ist der Meinung, dass eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern dabei nicht nur auf die Investition des Bundes in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein sollte. Vielmehr muss es zur dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden, nationale Bildungsstandards zu schaffen und die Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem zu garantieren.

Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine nationale Strategie zur Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) notwendig, an deren Umsetzung Bund und Länder gemeinsam arbeiten. Investitionen in die Allgemeinheit des Personals, Fortbildung und Inventar (Zukunftstechnologien/digitales Lernen) über die Instandhaltung der Immobilien hinaus müssen ermöglicht werden. Fortschrittliche Bildungsstandorte dürfen dabei jedoch nicht benachteiligt werden.

Es kann weiterhin nicht zielführend sein, dass die finanzielle Situation einer Hochschule von der wirtschaftlichen Stärke eines Bundeslandes abhängig ist. Eine solide Grundfinanzierung muss davon unabhängig sichergestellt werden. Eine vollständige Abschaffung des Kooperationsverbots ist auf Grund der historischen Gründe, wegen denen es eingeführt wurde, nicht anzustreben, um die Souveränität der Länder in Bildungsangelegenheiten zu wahren und eine zu starke inhaltliche Einflussnahme des Bundes zu verhindern.

Deutschland sollte das gemeinsame Ziel verfolgen, ein weltweit führender Bildungsstandort zu sein und sich in der internationalen Konkurrenz mit Staaten wie China, USA, Indien oder dem Rest der EU sehen und nicht auf Grund von internen Unstimmigkeiten das eigene Potenzial unausgeschöpft lassen und die Entwicklung bremsen.

Ein weiterer begrüßenswerter Effekt ist die Verbesserung der Chancengleichheit von Schüler:innen und Studierenden unterschiedlicher Bundesländer sowie die Vergleichbarkeit der Lehre.

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Positionspapier: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien

Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien ein.

Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu verbessern. Seit dem Erlass des Ministeriums vom 18. Dezember 2018 [1] hat sich die Vorlaufzeit, mit der die Mittel beantragt werden müssen, auf bis zu 16 Monate erhöht. Somit haben die bürokratischen Hürden und der bloße mit der Antragsstellung verbundene Aufwand mit der damit geförderten Zielgruppe wenig gemein.

Grundsätzlich scheint ein festes Abgabedatum für die Unterlagen beim BMBF wenig sinnvoll. Eine Frist die variabel von der geförderten Maßnahme ist, mit einer Vorlaufzeit von 4 Monaten, ist eher angemessen. Die Höchstfördergrenzen sowohl in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl, 200 Teilnehmende, sowie die Höchstfördersumme von 40€ pro Teilnehmende pro Berechnungstag, sind nicht mehr zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Dies spricht sowohl für vorhandenes Interesse an solchen Veranstaltungen sowie der fachlichen Notwendigkeit.

Insbesondere die finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen ist nicht mehr zeitgemäß, da die Förderbeträge pro Person seit dem Jahr 2008, sowie die maximal Förderfähige Personenzahl 2018 nicht mehr angepasst worden sind. Damals wurde die maximal geförderte Teilnehmendenzahl von 100 auf 150 erhöht und die Höchstfördersumme je Maßnahmentag von 35€ auf 40€ erhöht.

Heutzutage ist die Begrenzung auf 200 geförderte Teilnehmende wenig sinnvoll. Die größten studentischen Konferenzen und Tagungen haben bereits bis zu 300 Teilnehmende. Eine Anpassung der geförderten Teilnehmenden auf mindestens 250 ist daher angebracht. Die BuFaK WiWi hat als eine der größeren Konferenzen in den letzten Semestern nahezu immer weit über 200 Teilnehmende, bei ungefähren 70 beteiligten Fachschaften von ca. 210 WiWi Fachschaften in Deutschland.

 In Zeiten der Bologna Reform hat die Schnelllebigkeit der studentischen Interessenvertretung rapide zugenommen. Um auch weiterhin die qualitativ hochwertige Vertretung der Studierendenschaft durch ihre Vertreter zu gewährleisten, muss gerade bei deren Weiter-, Fort- und Ausbildung eine Verstetigung herbeigeführt werden. Die Fördersumme von 40€ pro Berechnungstag pro Teilnehmende ist seit Jahren unverändert. Die Inflation hat seit der letzten Erhöhung im Jahr 2008 die reale Höchstfördersumme mit dem Basisjahr 1999 wieder auf die Fördersumme des Jahres 2006 fallen lassen, real 31,42 Euro je förderfähigen Teilnehmende. Um im Korridor der realen Förderung von 31-35€ je Teilnehmende zu bleiben ist in den nächsten zwei Jahren somit eine erneute Erhöhung von 5€ je förderfähigen Teilnehmende notwendig. Die

Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
● Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 50 Personen von 200 auf 250 Personen.
● Einführung einer von der geförderten Maßnahme abhängigen Abgabefrist und Verkürzung der Vorlaufzeit auf 4 Monate
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 5€ je Teilnehmende auf 45€.

Quellen: [1] www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2223.html

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Positionspapier: Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien

 Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass es trotz der Intentionen der Bologna-Reform weiterhin Hürden beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt. Um diese Hürden abzubauen, müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Aspekte bei der Formulierung von Zulassungskriterien beachtet werden:

1. Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller verwendeten Kriterien.
2. Um die Qualität von Studium und Studierenden zu gewährleisten, empfiehlt die BuFaK WiWi, relevante Kompetenzbereiche für die Zulassung im angemessenen ECTS-Umfang zu fordern. Die Anerkennung von Modulen soll auf Basis einer Prüfung der durch das Modul vermittelten Kompetenzen und deren Vergleich mit den notwendigen Kompetenzen des Kompetenzbereiches beruhen.
3. Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind bei jeglichen Zulassungsund Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu Berücksichtigen.
4. Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 und 3 zu achten.
5. Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige Kriterien wie fachspezifische Praktika, sowie außerordentliches Engagement im vorherigen Studium positiv in die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen. Hierbei ist insb. auf Punkt 1 zu achten.
6. Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)Note bewertet die BuFaK WiWi als unzureichend.
7. In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests aus Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” verwiesen.
8. Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis der Hochschulform ab.
9. Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Kompetenzbereichen zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind.

Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit, sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht negativ auf die Bewertung der Gesamtleistung der Studierenden auswirken.

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Positionspapier: Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht

Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht

Die BuFaK WiWi lehnt eine allgemeine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen ab. Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag stark ein. Besonders Studierende, die von finanziellen oder sozialen Härten betroffen sind, leiden unter einer allgemeinen Anwesenheitspflicht. Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen. Zum einen gibt es Studierende, welche aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen, um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen sind Studierende betroffen, welche engagiert in der Hochschulpolitik oder in sozialen Bereichen sind. Ebenso führen familiäre Gründe, wie eine Elternschaft oder ein Pflegefall in der Familie, durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht, zu einer Benachteiligung und erschweren ein erfolgreiches Studium in Regelstudienzeit. Weiterhin steht die allgemeine Anwesenheitspflicht auch der Förderung der intrinsischen Motivation der Studierenden zu lernen entgegen. Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden. Die Ablehnung der allgemeinen Anwesenheitspflicht inkludiert daher auch die permanente Benotung von aktiver Mitarbeit während den Sitzungen. Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen sinnvoll und angebracht ist. Um die aktive Teilnahme an Veranstaltungen zu fördern, sollten die Dozierenden Anreize schaffen. Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen!

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Positionspapier: Open Access

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org

Open Access

Die BuFaK WiWi fordert den Ausbau und die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem kulturellen Erbe nach dem Prinzip des Open Access. Dabei unterstützt die BuFaK WiWi ausdrücklich die Berliner Erklärung aus dem Jahr 2003 [1] und fordert alle Hochschulen auf diese zu unterzeichnen sowie ihre Wissenschaftler:innen bei der Open-Access-Publikation zu unterstützen. [2] Öffentlich finanzierte Forschung muss der Öffentlichkeit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die historisch gewachsene Verlagsstruktur, die Publikationen in Form von kostenpflichtigen Print-Publikationen veröffentlichte, ist überholt. Im digitalen Zeitalter müssen die kostengünstigen Möglichkeiten des Internets zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke genutzt werden. Die digitale Publikation bietet neben der kostengünstigen Bereitstellung neue Wege der Auswertung, Recherche, Weiterbearbeitung und Zitation. Dies sind klare Vorteile für Studierende und Forschende, die derzeit über Bibliotheken nur eingeschränkte Zugänge zum aktuellen Stand der Forschung haben. Als zentrale Aufgabe klassischer Verlage wird neben Druck und Vermarktung auch die Sicherstellung der Qualität der wissenschaftlichen Publikation gesehen. Um diese zu gewährleisten werden häufig sogenannte Peer Reviews durch unabhängige Gutachter eingesetzt, welche Methode, Validität, Originalität, Signifikanz und Plausibilität überprüfen – d.h. letztlich nicht, dass die überprüfte Arbeit frei von Fehlern ist. In letzter Zeit ist die Zahl der Gutachten massiv gestiegen, die Zahl der Gutachter:innen jedoch nicht. Vor dem Hintergrund, dass Gutachten in der Regel kostenlos erstellt werden, ist dies besonders problematisch. [3] Neuere Qualitätssicherungsmethoden wie Open Peer Reviews oder Post Publication Peer Reviews stecken nach wie vor in den Kinderschuhen, müssen aber stärker und insbesondere finanziell gefördert werden. Dabei muss ebenso die Entwicklung neuer Evaluationsmethoden, die insbesondere für Open-Access-Publikationen geeignet sind, vorangetrieben werden. In einer Welt des Open Access kommt Bibliotheken eine neue Funktion hinzu. Erscheint die eigentliche Aufgabe der Bereitstellung von Wissensressourcen in dieser Welt überflüssig, wird die bereits vorhandene Aufgabe der Qualitätssicherung nun jedoch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Durch die kriterienbehaftete Auswahl von bestimmten Büchern und Zeitschriften haben Bibliotheken nichts anderes als nutzerorientierte Qualitätssicherung betrieben. Diese Rolle muss zusätzlich gestärkt und unterstützt werden. Im Weiteren müssen Bibliotheken den Umgang mit kostenpflichtigen elektronischen Verlagsangeboten überdenken, da häufig im Gegensatz zu PrintAusgaben nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingekauft werden, die beim Auslaufen von Verträgen verfallen. Sehr zu begrüßen ist, dass aus öffentlichen Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekte (bspw. von der Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG) bereits heute unter Open Access veröffentlicht werden sollen. Dies muss durch zusätzliche dauerhafte Finanzierungen für Publikationsgebühren und Verpflichtungen über Zielvereinbarungen zusätzlich vorangetrieben werden.

Quellen:

[1] Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities

[2] Unterzeichner der Berliner Erklärung

[3] Martin Spiewak: Nichts als Gutachten im Kopf in DIE ZEIT, Nr. 32, 28.7.2016

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Alle Inhalte vergangener BuFaKs, sowie in Zukunft auch die Inhalte dieser BuFaK findet ihr zusätzlich im BuFaK Wiki des Rates. Protokolle zu bestimmten Workshops findet Ihr auf den Übersichtsseiten, die unten verlinkt sind. Alternativ nutzt die Suchfunktion im Seitenmenü

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