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Die (Be)Sonderheiten der Bayrischen Studierendenvertretung im deutschlandweiten Vergleich

= Die (Be)Sonderheiten der Bayrischen Studierendenvertretung im deutschlandweiten Vergleich (GöFaK 22)=

== Begrüßung ==

* Frage, wer bereits von der bayrischen Studierendenvertretung und den aktuellen Umständen gehört hat.

== Hintergrund ==

* Es war gewünscht, dass sich Studierende demokratisch beteiligen (nach dem 2.WK)

* Studierende wurden zu kritisch, daher weniger Handlungsfreiheit → Jedes deutsche Bundesland außer Bayern hat aktuell eine verfasste Studierendenschaft (VS)

* Keine Finanzhoheit, keine Vertragshoheit, keine Satzungshoheit, keine Finanzverantwortung

=== Vergleich mit Baden Württemberg & Hamburg ===

* Bestimmte Absätze im bayrischen Hochschulgesetz nicht vorhanden, die einen gewissen Handlungsspielraum gewährleisten

== Organe am Beispiel HS Ansbach ==

* Organigramm mit Übersicht zur Gremienzusammenarbeit

* Geschäftsordnung der HS Ansbach – allgemeine Diskussion, ab wann Studierende zur Fachschaft gehören

* Diskussion

== Ausblick ==