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Plenarprotokoll

= 74. BuFaK WiWi in Göttingen =

== TOP 1: Begrüßung & Organisatorisches ==

* P. vom BuFaK Rat und aus der Orga der BuFaK begrüßt die Anwesenden und stellt den weiteren Ablauf des Plenums vor.

* Der Dekan der Wiwi Fakultät der Uni Göttingen, Herr Prof. Dr. Schumann begrüßt die Teilnehmenden und findet ein paar nette Worte über die Uni sowie die Stadt und wünscht viel Spaß.

* Der Vizepräsident für Studium und Lehre, Herr Prof. Dr. Ammer, begrüßt ebenfalls die Teilnehmenden und findet nette Worte über Stadt und Uni und wünscht einen netten Verlauf der BuFaK WiWi und viel Spaß. Herr Prof. Dr. Ammer regt außerdem an über aktuelle Themen, wie Klimawandel etc. zu diskutieren.

* Es folgt die Begrüßung der anwesenden Studierendenvertretungen (Uni F.burg, Uni Wuppertal, Uni Cottbus, Uni Oldenburg, Uni Tübingen, FH Dortmund, FH Lübeck, Fernuni Hagen, Uni Erlangen-Nürnberg, Uni Jena, Uni Göttingen, Uni Düsseldorf, Hochschule Bremerhaven, Hochschule Emden/Leer, Hochschule Ansbach, Hochschule Eberswalde, Hochschule für Technik und WIrtschaft Berlin, HS und TuW Dresden, Hft,WuK Leipzig, Hochschule Karlsruhe, Hochschule Merseburg, Hochschule Niederrhein, Hochschule Reutlingen, Rhein.Waal, Worms, Uni Frankfurt/Main, Uni Würzburg, KIT, Uni Lüneburg, LMU München, Uni Halle, Uni Magdeburg, Uni Marburg, Uni Bonn, Uni Heidelberg, Technische Hochschule Köln, Technische Hochschule Nürnberg Georg S. Ohm, TU Berlin, TU Chemnitz, TU Dortmund, TU Dresden, TU Kaiserslautern, TU München, TU Darmstadt, Uni Augsburg, Uni Bayreuth, Uni Bielefeld, Uni Bremen, Uni Duisburg-Essen, Uni Hamburg, Uni Hohenheim, Uni Kassel, Uni Leipzig, Uni Mannheim, Uni Osnabrück, Uni Paderborn, Uni Potsdam, Uni Siegen, Uni Stuttgart, Uni Trier, Uni Köln, Uni Münster).

* L. (Orga) erläutert die Corona-Regeln, das Badge und weist auf die Awareness-Nummer hin

* P. (Orga) stellt die Personen aus der Orga vor.

* K. H. (Orga) erzählt etwas über die Verpflegung während der BuFaK.

* P. erzählt etwas über das Abendprogramm während der BuFaK. Motto der BuFaK ist “BuFaK im Märchenland”.

* M. (Orga) erzählt etwas über die Teilnehmendenbetreuung.

* Der BuFaK-Rat übernimmt jetzt die Moderation/Leitung des Plenums.

* A. (BuFaK Rat) begrüßt die Teilnehmenden und stellt K. (BuFaK Rat) vor.

* K. (BuFaK Rat) stellt den Sitzungsvorstand (Kombination aus Rat und Ausrichtenden) vor. Der Sitzungsvorstand wird ohne Gegenrede übernommen.

== TOP 2: Berichte ==

* K. (BuFaK Rat) stellt den Rechenschaftsbericht vor.

** 5 Sitzungen im Zeitraum von November bis April

** KT (Klausurtagung) im März in Paderborn

** Regelmäßige Arbeitstreffen Politik Team, Social Media Team, Team Nachhaltigkeit & Team Kooperation

** BuFaK Göttingen wird von F. und A. betreut

** Weitere Arbeit

*** CHE Fachbeiratssitzung März 2022

*** Berlin-Reise und Gespräche mit Abgeordneten März 2022

*** HRK März 22

** Sonstiges

*** Webinare Ersti- & Profiworkshop

*** Workshops und Barcamps auf der BuFaK Hohenheim

*** Ausrichtendenakquise WiSe 22/23, SoSe 23

*** Nachwuchssuche Ratsarbeit

*** Gespräch DSW zu Positionspapier BAföG

*** 2 PVT (Poolvernetzungstreffen)

* Berichte der Arbeitsgemeinschaften.

** Bericht der AG Akkreditierung von T. B. (Rat / Uni Hohenheim)

*** Viele Verfahren, die verschoben wurden oder online stattfanden. Für die Belange der Online-Akkreditierung wurde ein neues PoSiPa eingereicht

*** Mitgliedergewinnung durch die BuFaK Hohenheim und nachfolgend

** Bericht der AG Vernetzung von F. R. (Uni Jena)

***Auf LinkedIn wurde eine neue Gruppe gegründet und eine alte Xing Gruppe wurde reaktiviert. Wer Interesse an der Alumni Arbeit hat, kann gerne der AG Vernetzung beitreten.

**Bericht der AG JustUS erfolgt am Samstag (H. S: und J. L.)

*Die AG berichtet. Das Festival findet vom 2. bis zum 4. September in Hameln statt. Die Webseite ist jetzt online. Man plant bisher mit einer Kapazität von bis zu 1000 Personen.

*A. (BuFaK Rat) stellt die Plenar-Ordnung und die Wahlordnung vor.

== Quorum ==

* 60 anwesende Fachschaften – Mit dieser Anzahl an Fachschaften wird die Mehrheit berechnet.

**2/3 Mehrheit = 40 Fachschaften

**31 Fachschaften für absolute Mehrheit.

* Ab Fr. 06.05.2022 neues Quorum

* 63 anwesende Fachschaften – Mit dieser Anzahl an Fachschaften wird die Mehrheit berechnet.

** 2/3 Mehrheit = 42Fachschaften

** 32 Fachschaften für absolute Mehrheit.

===Ab dem 06.05.2022, 9:54 Uhr===

* 64 anwesende Fachschaften – Mit dieser Anzahl an Fachschaften wird die Mehrheit berechnet.

**2 /3 Mehrheit =  43 Fachschaften

** 33 Fachschaften für absolute Mehrheit.

== TOP 3: Ordnungsänderungen == 

=== Anträge an die Grundordnung ===

==== GO1 Grundordnung====

{{Antrag|

BuFaK Rat|

“Von Zeile 44 bis 46:“

(6) Zusätzlich zum Teilnahmebeitrag aus §1 (5) wird durch die ausrichtende Fachschaft ein Ratsbeitrag in Höhe von <del>(20)</del> “’25“‘ € pro teilnehmender Person erhoben. Ein Teil des Ratsbeitrages ist als Rücklage zur Finanzierung der Konferenz

|

In den vergangenen Semestern hat sich die Ratsarbeit in hohem Maße professionalisiert. Zusätzlich sind die Kosten für Unterbringung, Fahrtkosten und andere fixe (administrative) Beiträge gestiegen. Wir möchten den Ratsbeitrag um 5€ auf 25€ pro teilnehmende Person erhöhen, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen und zu vermeiden, dass Ratsmitglieder selbst für ihre hochschulpolitische Arbeit aufkommen müssen.

Die letzte Erhöhung im Jahr 2018 von 15€ auf 20€ wurde primär genutzt um eine Rücklage im Haushalt zu bilden, sollte eine ausrichtende Fachschaft finanzielle Unterstützung bei ihrer Konferenz benötigen, nicht aber um steigende Kosten der Ratsarbeit abzufangen. Davor wurde der Ratsbeitrag sehr lange Zeit nicht angepasst.

Die gestiegenen Kosten setzen sich einerseits aus inflationsbedingten Preissteigerungen, andererseits aus den wachsenden Aktivitäten in Öffentlichkeitsarbeit und politischer Vertretung durch den Rat zusammen. Wie im Rechenschaftsbericht bereits verdeutlicht, sind wir mittlerweile bei vielen Fachtagungen ein beliebter Ansprechpartner, moderieren Podiumsdiskussion auf hochschulpolitisch relevanten Konferenzen und beteiligen uns an Arbeitsgruppen z.B. der HRK. Außerdem sind wir mittlerweile auch in der Politik sehr aktiv und vertreten die Positionen der BuFaK im Dialog mit dem BMBF und den Fraktionen im Bundestag, wodurch z.B. Fahrten nach Berlin notwendig werden. Für die BuFaK-Arbeit benötigte Software ist mittlerweile ein fester Bestandteil im Haushalt.

Im vergangenen Jahr war es auch üblich, dass Ratsmitglieder ihre ehrenamtliche Arbeit mit eigenen Mitteln finanziert haben, damit Veranstaltungen/Arbeitstreffen etc. durchgeführt werden konnten. Die Arbeit vom Rat sollte jedoch nicht von den privaten Finanzen der Ratsmitglieder abhängig sein.|

*A. begründet den Antrag.

*M. (Uni Trier): Wird der Beitrag pro Person erhöht oder insgesamt für die Fachschaften?

*M. (Uni Trier): Wird der Beitrag pro Person erhöht oder insgesamt für die Fachschaften?

*A. (BuFaK Rat): Der Beitrag erhöht sich pro Person, also zum Beispiel für jede Person 60€ (Teilnehmendenbeitrag) + 20€ (Ratsbeitrag) bzw. dann folgen daraus die Kosten in Höhe von 85€.

*F. (Uni Jena): Versteht die Preiserhöhung, findet es aber abenteuerlich ohne weiterführende Information über die Thematik abzustimmen. Darüber hinaus merkt er an, die BuFaK sei eine der teuersten Konferenzen.

A. (BuFaK Rat): Merkt an, dass die Informationen im Wiki zur Verfügung stehen und der Antrag seit März besteht, gibt aber gerne auch weitere Informationen Preis.

*J. (Uni Bayreuth): Merkt an, dass bei Erhöhung der Ratsbeiträge, auf Basis der Argumentation von Preissteigerungen, ebenso die Rücklage für Konferenzen erhöht werden sollte.

*A. (BuFaK Rat): Merkt an, dass die Festlegung der Rücklagehöhe auf Basis des Finanzplans für den Verein gebildet wird. Dieser kann natürlich angepasst werden.

*T. L (Uni Hohenheim): Mahnt an eine zeitgemäße Denkweise. Kosten steigen exorbitant, wenn die Beiträge nicht mehr durch die BuFaK beglichen werden können, müssten Privatpersonen bzw. FSR einspringen und die Kosten ausgleichen.

A. (BuFaK Rat): Querfinanzierung fand statt. Heimatfachschaften und Ratsmenschen haben derzeit dafür gesorgt, dass eine Finanzierung möglich war.

*L. P. (Alumni): Versteht den Einwand, dass ohne Sichtung des Haushaltsplans keine Entscheidung getroffen werden kann. Erwähnt jedoch ebenso, dass der Eindruck von Mehrarbeit im aktuellen Rat deutlich zu ihr durchdringt. Ob das an der Öffentlichkeitsarbeit liegt, oder der Rat tatsächlich mehr arbeitet, ist nicht eindeutig zu bewerten. Dennoch zeigt sie Verständnis zur Erhöhung. Zu F.s Punkt, dass die BuFaK die teuerste Konferenz in dieser Art ist entgegnet sie: Einsparungen sollten eher an der Konferenz geschehen und nicht an der Öffentlichkeitsarbeit und der Arbeit nach außen. Andere Tagungen nutzen Turnhallen als Schlafräume, die BuFaK bucht Hotels und Hostels. Eine Einsparung könnte hier zielführender sein.

*Die Abstimmung und weitere Diskussionen werden vorerst auf F.tag vertagt, bis der Finanzbericht des Vereins und weitere Kostenaufstellungen zur Verfügung stehen.

“Fortführung der Diskussion am 06.05.2022:“

*K. und A. zeigen eine Finanzübersicht (Kosten, die in den letzten Jahren weggefallen sind und im nächsten Jahr wieder auf uns zu kommen)

*Für die Konferenzen (öffentlichkeitswirksam), die der Rat aufgrund ihrer vernetzenden Tätigkeiten besucht, müssen mit ca. 1310€ gerechnet werden.

*T. L (Uni Hohenheim) fragt ob Verpflegung bei Abnahme nicht durch die ausrichtenden FS übernommen wird?

*A. geht darauf später bei der Querfinanzierung ein: Hier wurden im letzten Jahr ca. 2288€ alleinig durch die Fachschaft aus Oldenburg und Göttingen übernommen.

*Berlinfahrten für Vernetzung und co werden mit ca 712€ angegeben.

*A. zeigt den Haushaltsplan von 2021/2022 und einen geplanten für 22/23.

*Mit einer Erhöhung von 5€ Ratsbeitrag, stünde dem Rat 750€ mehr zur Verfügung.

*F. (BuFaK Rat): GO-Antrag auf Feststellung der anwesenden Fachschaften.

**keine Gegenrede

*F. (Uni Jena) bedankt sich für den Überblick über die Finanzen, hat aber noch einige Fragen. Manche Konferenzen finden nur einmal stattfinden aber nur einmal im Jahr statt. Ihm kommt es so vor, dass hier mit sehr ausgedehnten M.imalwerten gerechnet wird.

*A. (BuFaK Rat) meint das es alles nur Hochrechnungen sind. Aktuell sind 16 Leute im Rat, 10 ist demnach eine Verkleinerung. Bei dem Aspekt zu

A. stellt die Rechnungen richtig und macht klar, dass die Doppelung nicht für mehrere Konferenzen steht, sondern für zwei Teilnehmende.

T. (BuFaK Rat): Die HRK findet öfter statt. In Hohenheim wurden die Fahrkosten übernommen. Früher hat der Rat auch Treffen vom studentischen Akkreditierungspool gefördert.

*T. L. (Uni Hohenheim): Findet es sinnvoll, dass es eine Entlastung der individuellen Fachschaften gibt. Die Erhöhung ist für ihn sehr begrüßenswert.

*L. (Cottbus): Findet es aufgrund der Arbeit und angesichts der Inflation sinnvoll diese Beiträge zur erhöhen.

*L. (Alumnus): Schließt sich den Vorrednern an und versteht das Problem nicht. Seit 2 Konferenzen fordern wir, dass der Rat präsenter ist und dafür braucht er auch das entsprechende Geld.

*R. (Uni Frankfurt): Findet es salopp gesagt “frech” über eine solche Erhöhung von 5€ so lange zu diskutieren, da der Betrag so gering ausfällt.

*A. (KIT): Das Budget mit dem wir arbeiten ist seit 10 Jahren bei den 15€. Wäre also mal an der Zeit den anzuheben)

*T. (Uni Magdeburg): GO-Antrag auf sofortige Abstimmung

**keine Gegenrede

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 57 Nein: 4 Enthaltung: 3 angenommen.}} 

*F. (BuFaK Rat): GO-Antrag auf Feststellung der anwesenden Fachschaften.

**keine Gegenrede

=== Anträge an die Plenaordnung ===

==== PO1 Plenarordnung ====

{{Antrag|

BuFaK Rat:|

“Von Zeile 65 bis 66 einfügen:“

(4) Abstimmungen “’über alle Anträge, inklusive Änderungsanträge,“‘ werden mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Delegationen nach §5 Abs. 5 durchgeführt, d.h. es muss mehr positive Stimmen für einen Antrag

Von Zeile 91 bis 92 einfügen:

(4) Die Anträge an den Sitzungsvorstand nach Abs. 3 a) und c) benötigen 2/3 der Stimmen der anwesenden Delegationen. “’Alle anderen Anträge werden mit absoluter Mehrheit abgestimmt.“‘

|

ANTRAGSBEGRÜNDUNG:|

*T. L (Uni Hohenheim): Möchte nochmal eine Klarstellung der Formulierung. Werden so die Mehrheiten unterbunden und eine Umgehung für ⅔ Mehrheiten geschaffen?

*A. (BuFaK Rat) stellt GO-Antrag auf Vertagung des TOP

**ohne Gegenrede angenommen → wird vertagt

*A. (BuFaK Rat zieht den Antrag zurück)

|

Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen. }}

=== Anträge an die Wahlordnung ===

== TOP 4: Bestehende Positionspapiere ==  

===A1 Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht ===

{{Antrag|

BuFaK Rat|

Die BuFaK WiWi lehnt eine allgemeine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen ab.

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht verhindert das individuelle und selbstbestimmte Studium, da die Studierenden ihren Studienverlauf nicht an die Zwänge, die sich aus ihrem Alltag ergeben, anpassen können. Verschiedene erhebliche Einflüsse betreffen hierbei nicht nur einzelne Studierende.

Zum einen gibt es Studierende, welche aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen, um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen sind Studierende betroffen, welche engagiert in der Hochschulpolitik oder in sozialen Bereichen integriert sind und somit der universitären Landschaft einen Mehrwert bringen. Auch familiäre Gründe, wie eine Mutterschaft oder ein Pflegefall in der Familie, würden zu einer Benachteiligung führen, welche ein erfolgreiches Studium in Regelstudienzeit erschwert.

Weiterhin steht die allgemeine Anwesenheitspflicht für Studierende auch der Förderung der intrinsischen Motivation der Studierenden zu lernen entgegen. Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden.

Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheitspflicht in Einzelfällen sinnvoll und angebracht ist. In den Prozess der Auswahl und Genehmigung von Anwesenheitspflichten für einzelne Veranstaltungen müssen Studierende umfassend involviert und beteiligt werden. Wir sehen begründete

Fälle für Teilnahmepflichten insbesondere aber nicht ausschließlich in praxisorientierten Seminaren, bei der die Anwesenheit für den Erfolg eines Seminars notwendig ist. Auch zählen wir hierzu explizit Sprachkurse, welche von einem regelmäßigen Training profitieren.

Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen!

ÄA1

{{Änderungsantrag|

BuFaK Rat|

Von Zeile 3 bis 6:

<del>(Eine allgemeine Anwesenheitspflicht verhindert das individuelle und selbstbestimmte Studium, da die Studierenden ihren Studienverlauf nicht an die Zwänge, die sich aus ihrem Alltag ergeben, anpassen können. Verschiedene erhebliche Einflüsse betreffen hierbei nicht nur einzelne Studierende.)</del> “’Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag stark ein. Besonders Studierende die von finanziellen oder sozialen Härten betroffen sind, leiden unter einer allgemeinen Anwesenheitspflicht. Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen.“‘

Von Zeile 9 bis 15:

bewältigen zu können. Zum anderen sind Studierende betroffen, welche engagiert in der Hochschulpolitik oder in sozialen Bereichen <del>integriert sind und somit der universitären Landschaft einen Mehrwert bringen)</del>“’sind“‘. <del>(Auch)</del> “’Ebenso führen“‘ familiäre Gründe, wie eine <del>(Mutterschaft)</del>  “’Elternschaft“‘ oder ein Pflegefall in der Familie, <del>würden</del> “’durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht,“‘ zu einer Benachteiligung <del>führen, welche</del> “’und erschweren“‘ ein erfolgreiches Studium in Regelstudienzeit <del>erschwert</del>.

Weiterhin steht die allgemeine <del>Anwesenheitspflicht für Studierende auch </del>“’Anwesenheitspflichtauch“‘ der Förderung der intrinsischen Motivation der Studierenden zu lernen entgegen.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 0 Enthaltung: 1 angenommen.}}|

ÄA2

{{Änderungsantrag|

N. D. (Fachschaft SoWi (Uni Bamberg))|

“Von Zeile 24 bis 26 löschen:“

praxisorientierten Seminaren, bei der die Anwesenheit für den Erfolg eines Seminars notwendig ist. <del>Auch zählen wir hierzu explizit Sprachkurse, welche von einem regelmäßigen Training profitieren</del>.|

Insbesondere in den Wirtschaftswissenschaften bestehen häufig Unterschiede im Sprachniveau zwischen Studierenden eines Kurses. Eine allgemeine Anwesenheitspflicht in Sprachkursen ist daher nicht zielführend und eine undifferenzierte Maßnahme.|

Insbesondere in den Wirtschaftswissenschaften bestehen häufig Unterschiede im Sprachniveau zwischen Studierenden eines Kurses. Eine allgemeine Anwesenheitspflicht in Sprachkursen ist daher nicht zielführend und eine undifferenzierte Maßnahme.|

Abstimmung: Durch angenommen ÄA3, ist dieser hinfällig.}}

ÄA 3

{{Änderungsantrag|

S. F. (Uni Oldenburg)|

Von Zeile 19 bis 26:

<del>Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheitspflicht in Einzelfällen sinnvoll und angebracht ist. In den Prozess der Auswahl und Genehmigung von Anwesenheitspflichten für einzelne Veranstaltungen müssen Studierende umfassend involviert und beteiligt werden. Wir sehen begründete</del>

“’Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen sinnvoll und angebracht ist. Um die aktive Teilnahme an Veranstaltungen zu fördern, sollten die Dozierenden Anreize schaffen.“‘

<del>Fälle für Teilnahmepflichten insbesondere aber nicht ausschließlich in praxisorientierten Seminaren, bei der die Anwesenheit für den Erfolg eines Seminars notwendig ist. Auch zählen wir hierzu explizit Sprachkurse, welche von einem regelmäßigen Training profitieren.</del>|

Der Teil widerspricht dem Papier|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 45 Nein: 6 Enthaltung: 8 angenommen.}}

ÄA 4

{{Änderungsantrag|

M. G. (Uni zu Köln)|

Von Zeile 17 bis 18 einfügen:

besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden.

“’Die Ablehnung der allgemeinen Anwesenheitspflicht inkludiert daher auch die permanente Benotung von aktiver Mitarbeit während den Sitzungen.“’|

Ein aktueller Präzidenzfall zeigt, dass Studierende über eine Benotung der Mitarbeit zu einer Teilnahme forciert werden.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 37 Nein: 16 Enthaltung: 2 angenommen.}}

|

Turnusmäßige Bestätigung|

*A. (BUFaK Rat) stellt den Antrag vor

*Geht auf den Kommentar von S. (Uni Bamberg) ein:

*Kommentar: “Gibt es nach wie vor Universitäten, an denen Anwesenheitspflicht besteht? Mir sind keine bekannt. Im Sinne der Fokussierung auf Kernanliegen könnte man überlegen, das Positionspapier auslaufen zu lassen.”

*A.: Nur weil bei den anwesenden FS keine Anwesenheitspflicht besteht, kann es sein das es bei Universitäten, die nicht vertreten sind eine Anwesenheitspflicht besteht.

*S. (Uni Oldenburg): Man hat aktive Beteiligung, die mit der Anwesenheitspflicht gekoppelt ist. Schlägt vor, die Formulierung zu öffnen, um Umgehungsstrategien, wie “aktive Mitarbeit” als Bewertungskriterien mit einzuschließen.

*A. (KIT) Wir haben viel Vorlesungen, bei denen der Prof nur die Folien vorliest. Das Positionspapier bezieht sich auf solche Veranstaltungen. In interaktiven Veranstaltungen ergibt eine Anwesenheitspflicht teilweise Sinn.

*P. (Uni Münster): Wie sieht es aus, wenn die Anwesenheitspflicht teil einer Prüfungsleistung ist?

*Uni Oldenburg: GO-Antrag auf Vertagung des Positionspapier

*Die Antragsteller zum  Änderungsantrag 2 sind nicht mehr anwesend. Es wird dennoch über den Antrag diskutiert und abgestimmt.

* Alex (Emden) Der Satz sollte im Antrag drin bleiben

*L. (Würzburg) fragt ob der Änderungsantrag 3 nicht weitreichender ist und darum zuerst behandelt werden sollte.

*S. (Uni Oldenburg) stellt den dritten Änderungsantrag vor.

* M. (Uni zu Köln) stellt ÄA4 vor

* C. (München) ergänzt, dass man im Positionspapier bewusst darauf verzichtet hat, konkrete Beispiele zu nennen, um keine Hintertüren zu öffnen.

*F. (Jena) versteht nicht, warum die Mitarbeit benotet wird. Er kann Kölns Unmut verstehen, würde es aber nicht generell ablehnen.

* T. (Frankfurt) empfiehlt nochmal über die Formulierung nachzudenken.

*M. (Köln) stimmt seinen Vorrednern nicht zu.

*K. (Rat) GO-Antrag auf Schließung der Redeliste

*M. (Köln) lehnt die permanente Kontrolle weiterhin ab.

*Anni (Lübeck) findet den Absatz sehr wichtig, da so Grauzonen abgemindert werden.

*R. (Cottbus): Bringt den Einwand der Ablehnung der Anwesenheitspflicht schließt den Verlust von der Bewertung von aktiver Mitarbeit mit ein.

*A. (BuFaK Rat) stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung des gesamten Antrags. Keine Gegenrede.

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 1 Enthaltung: 5 angenommen.}}

=== A2 Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien ===

{{Antrag|

BuFaK Rat|

Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen

Initiativen und Gremien ein.

Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen

hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und

nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb

fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von

studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu

verbessern. Seit dem Erlass des Ministeriums vom 18. Dezember 2018 [1] hat sich die

Vorlaufzeit, mit der die Mittel beantragt werden müssen, auf effektiv 16 M.te

erhöht. Somit haben die bürokratischen Hürden und der bloße mit der

Antragsstellung verbundene Aufwand mit der damit geförderten Zielgruppe wenig

gemein.

Grundsätzlich scheint ein festes Abgabedatum für die Unterlagen beim BMBF wenig

sinnvoll. Eine Frist die variabel von der geförderten Maßnahme ist, mit einer

Vorlaufzeit von 4 M.ten, ist eher angemessen.

Die Höchstfördergrenzen sowohl in Bezug auf die maximal geförderte

Teilnehmerzahl, 200 Teilnehmer, sowie die Höchstfördersumme von 40€ pro

Teilnehmer pro Übernachtung, sind nicht mehr zeitgemäß. Viele bundesweite

Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere

Teilnehmerzahlen. Dies spricht sowohl für vorhandenes Interesse an solchen

Veranstaltungen sowie der fachlichen Notwendigkeit.

Insbesondere die finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für

Bildung und Forschung für die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen

studentischer Verbände und anderer Organisationen ist nicht mehr zeitgemäß, da

die Förderbeträge pro Person seit dem Jahr 2008, sowie die maximal Förderfähige

Personenzahl 2018 nicht mehr angepasst worden sind. Damals wurde die maximal

geförderte Teilnehmerzahl von 100 auf 150 erhöht und die Höchstfördersumme je

Maßnahmentag von 35€ auf 40€ erhöht.

Heutzutage ist die Begrenzung auf 200 geförderte Teilnehmer wenig sinnvoll. Die

größten studentischen Konferenzen und Tagungen haben bereits bis zu 300

Teilnehmer. Eine Anpassung der geförderten Teilnehmer auf mindestens 250 ist

daher angebracht. Die BuFaK WiWi hat als eine der größeren Konferenzen in den

letzten Semestern nahezu immer weit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei

ungefähren 70 beteiligten Fachschaften von ca. 210 WiWi Fachschaften in

Deutschland.

In Zeiten der Bologna Reform hat die Schnelllebigkeit der studentischen

Interessenvertretung rapide zugenommen. Um auch weiterhin die qualitativ

hochwertige Vertretung der Studierendenschaft durch ihre Vertreter zu

gewährleisten, muss gerade bei deren Weiter-, Fort- und Ausbildung eine

Verstetigung herbeigeführt werden. Die Fördersumme von 40€ pro Übernachtung pro

Teilnehmer ist seit Jahren unverändert. Die Inflation hat seit der letzten

Erhöhung im Jahr 2008 die reale Höchstfördersumme mit dem Basisjahr 1999 wieder

auf die Fördersumme des Jahres 2006 fallen lassen, real 31,42 Euro je

förderfähigem Teilnehmer. Um im Korridor der realen Förderung von 31-35€ je

Teilnehmer zu bleiben ist in den nächsten zwei Jahren somit eine erneute

Erhöhung von 5€ je förderfähigem Teilnehmer notwendig.

Die Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:

# Erhöhung der förderfähigen Teilnehmerzahl um 50 Personen von 200 auf 250 Personen.

## Einführung einer von der geförderten Maßnahme abhängigen Abgabefrist und Verkürzung der Vorlaufzeit auf 4 M.te

### Erhöhung der Höchstfördersumme um 5€ je Teilnehmer auf 45€.

Quellen:

[1] www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2223.html

ÄA1

{{Änderungsantrag|

Alex von der D. (FSR WiRe UOL)|

“Von Zeile 8 bis 10:“

verbessern. Seit dem Erlass des Ministeriums vom 18. Dezember 2018 [1] hat sich die Vorlaufzeit, mit der die Mittel beantragt werden müssen, auf  <del>effektiv </del> “’bis zu“‘ 16 M.te erhöht. Somit haben die bürokratischen Hürden und der bloße mit der

“Von Zeile 15 bis 20:“

Vorlaufzeit von 4 M.ten, ist eher angemessen. Die Höchstfördergrenzen sowohl in Bezug auf  <del>die maximal geförderte Teilnehmendenzahl, 200 Teilnehmende,sowie die Höchstfördersumme von 40€ pro Teilnehmende pro Übernachtung, sind nicht mehr zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Dies spricht sowohl für vorhandenes</del> “’die maximalgeförderteTeilnehmendenzahl,200Teilnehmende,sowiedie Höchstfördersumme von 40€ pro Teilnehmende pro Berechnungstag, sind nicht mehr zeitgemäß.VielebundesweiteKonferenzen,TagungenundFortbildungsseminare erreichenweithöhereTeilnehmendezahlen.Diessprichtsowohlfürvorhandenes“‘ Interesse an solchen Veranstaltungen sowie der fachlichen Notwendigkeit.

“Von Zeile 35 bis 42:“

<del>In Zeiten der Bologna Reform hat die Schnelllebigkeit der studentischen Interessenvertretung rapide zugenommen. Um auch weiterhin die qualitativ hochwertige Vertretung der Studierendenschaft durch ihre Vertreter zu gewährleisten, muss gerade bei deren Weiter-, Fort- und Ausbildung eine Verstetigung herbeigeführt werden. Die Fördersumme von 40€ pro Übernachtung pro Teilnehmende ist seit Jahren unverändert. Die Inflation hat seit der letzten Erhöhung im Jahr 2008 die reale </del> “’InZeitenderBolognaReformhatdieSchnelllebigkeitderstudentischen Interessenvertretungrapidezugenommen.Umauchweiterhindiequalitativ hochwertige Vertretung der Studierendenschaft durch ihre Vertreter zu gewährleisten, muss gerade bei deren Weiter-, Fort- und Ausbildung eine Verstetigung herbeigeführt werden. Die Fördersumme von 40€ pro Berechnungstag pro Teilnehmende ist seit Jahren unverändert.DieInflationhatseitderletztenErhöhungimJahr2008diereale“‘ Höchstfördersumme mit dem Basisjahr 1999 wieder auf die Fördersumme des Jahres 2006 fallen lassen, real 31,42 Euro je|

Quellen:

* https://projekttraeger.dlr.de/de/studentischeverbaende

*https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-17-Bekanntmachung-Hochschulma%C3%9Fnahmen.html

* Kalkulationsblatt des BMBF|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 54 Nein: 1 Enthaltung: 4 angenommen.}}

ÄA2

{{Änderungsantrag|

A. R. (Fachschaft WiWi (KIT)|

“’Title Change to:“‘ Flexiblere und höhere Förderung von studentischen Initiativen durch das BMBF|

ANTRAGSBEGRÜNDUNG:|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 55 Nein: 1 Enthaltung: 3 angenommen.}}

ÄA3

{{Änderungsantrag|

F. H. (Uni Leipzig)|

“Von Zeile 43 bis 44 einfügen:“

Teilnehmende zu bleiben ist in den nächsten zwei Jahren somit eine erneute Erhöhung von 5€ je förderfähigen Teilnehmende notwendig.

“’Zudem ist die feste Kalkulation in der Antragsstellung unpassend. Eine Klakulation mit genauen Angaben zu festen Haushaltsposten ist im Vorfeld nur schwer zu berechnen. Ein globaler Haushalt wäre hier praktikabler. Die geförderten Initiativen haben da eine bessere Möglichkeit, auf Individualitäten zu ragieren und kurzfristige Änderungen von Gegebenheiten aufzufangen.“‘

“Von Zeile 49 bis 50 einfügen:“

Verkürzung der Vorlaufzeit auf 4 M.te

* Erhöhung der Höchstfördersumme um 5€ je Teilnehmende auf 45€.

* “’Einführen eines globalen Haushalts“‘

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 55 Nein: 1 Enthaltung: 2  angenommen.}}

|

Turnusmäßige Bestätigung|

*C. (BuFaK Rat) stellt den Antrag vor

*T. (Uni Magdeburg): Im vierten Absatz hört ein Satz ohne Ende auf. Ihn würde interessieren, was da fehlt.

*L. (BuFaK Rat) erklärt, dass es nur versehentlich aus der Fußzeile kopiert wurde.

*A. (BUFaK Rat) GO-Antrag auf Vertagung

**ohne Gegenrede angenommen → vertagt

**F. (Rat): stellt den geänderten ÄA 3 vor. Es wurde ein Absatz hinzugefügt, dass wir gern einen globalen Haushalt hätten.

*T. (Magdeburg): die Rechtschreibung sollte noch korrigiert werden.

*S. (Bamberg) fragt, ob jede:r weiß, was ein globaler Haushalt ist.

A. (Rat) ein globaler Haushalt ist ein Haushalt, indem Dinge aus anderen Posten bezahlt werden können, als ursprünglich angegeben.

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 54 Nein: 1 Enthaltung: 2 angenommen.}} 

=== A3 Forderung einer Pluralisierten ökonomischen Bildung ===

{{Antrag|

BuFaK Rat:|

Die Bundesfachschaftenkonferenz WiWi fordert eine pluralistische Ausrichtung der ökonomischen Lehre. Sie fördert den regelmäßigen Austausch mit anderen Institutionen, die sich mit dem Thema „Theorien- und Methodenvielfalt in der Ökonomie“ auseinandersetzen. Die BuFaK WiWi appelliert an Entscheidungsträger:innen an den wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten und Instituten bei der Neuausrichtung von Professuren und Reformen von Lehrplänen auf eine verstärkte Ausrichtung auf qualitative und vielfältige Methoden und Theorieschulen zu achten. Lehrende, die sich in ihren Veranstaltungen auf einzelne Denkschulen der Ökonomie beschränken, werden aufgefordert, ihre Zuhörer:innen darauf hinzuweisen. Die BuFaK WiWi erkennt die Bestrebungen von studentischen Initiativen und Lehrkräften an, die bspw. durch Lesekreise, Workshops und Konferenzen das Thema an ihren Einrichtungen auf die Tagesordnung bringen, und bietet ein Forum zur überregionalen Vernetzung und Informationsweitergabe. Den Studierenden muss im Laufe ihres Studiums die Möglichkeit gegeben werden, verschiedene Perspektiven einzunehmen, um einerseits einen differenzierten Blick auf die Welt zu gewinnen und andererseits kritische Debatten über einen Pluralismus der Theorien und Methoden anzuregen.

Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass durch eine breiter angelegte Lehre eine reflektierte Entscheidungsgrundlage für den beruflichen Alltag erlangt werden kann. Gerade für Studierende der Ökonomik wäre es wichtig, sich mit unterschiedlichen Perspektiven und Ideen auseinanderzusetzen. Um aussagekräftige Prognosen erstellen zu können, bedarf es eines Wissens über verschiedene theoretische und methodische Ansätze und eines interdisziplinären „Blicks über den Tellerrand“. Reflexion oder kritisches Hinterfragen der erlernten Konzepte finden im bisherigen Curriculum der unterschiedlichen Hochschulen selten oder gar nicht statt. Die meisten Studierenden der VWL verlassen die Universität, ohne jemals von anderen als den neoklassischen Erklärungsansätzen gehört; geschweige denn diese erlernt zu haben. Es muss jedoch das Ziel sein, bereits im Grundstudium ein reflektiertes Denken über Theorien und Methoden zu fördern und dies auch durch eine interdisziplinäre Ausrichtung der Lehrpläne und –veranstaltungen zu verstärken. Hierfür soll die BuFaK WiWi auch weiterhin als ein niederschwelliges Forum für interessierte und engagierte WiWi-Studierende dienen und in Form von Workshops und Barcamps eine Informations- und Vernetzungsplattform anbieten.

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turnusmäßige Bestätigung|

*F. (Rat) stellt den Antrag vor.

*A. (KIT): Kritisiert die unkonkrete Formulierung des Posipas und wünscht sich nicht nur Beispiele, sondern konkrete Vorschläge.

* C. (Uni Mannheim): Ist ja oft eine Sache der Dozierenden. Wir haben auch Leute, die sich dafür einsetzen, aber die Professor:innen ignorieren das oft.

*T. (Uni Leipzig): Widerspricht A.. Schwammigkeit ist auch notwendig, da die F.heit der Lehre das begründet. Konkrete Beispiele sollten im Einzelfall mit Dozierenden und Hochschulen geklärt werden.

*K. (TU Chemnitz): Sieht einen möglichen Grundgesetzverstoß, da gefordert wird, dass alle Bereiche gelehrt werden.

*T. (Uni Leipzig): Ist nicht der Meinung.

**Positives Stimmungsbild zu T.s Aussage.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 42 Nein: 4 Enthaltung: 17  angenommen.}}

=== A4 Kritische Situation bei der Akkreditierung während SARS COV-2 ===

{{Antrag|

BuFaK Rat|

Akkreditierungsverfahren leben von der intensiven Diskussion der Gutachter mit verschiedenen Statusgruppen der zu akkreditierenden Hochschulen. Nur durch den persönlichen Kontakt mit Hochschulangehörigen und den Rahmenbedingungen vor Ort können die Kriterien des Akkreditierungsrates adäquat überprüft werden. In Zeiten der Covid-19 Pandemie sind Begehungen vor Ort aufgrund von Reise- bzw. Kontaktbeschränkungen nicht in gewohntem Umfang möglich. Aus diesem Grund setzen Hochschulen vermehrt auf schriftliche Verfahren bzw. Online-Verfahren zur Begehung. Da diese Verfahren weniger Aufwand für Hochschulen versprechen und eine weniger genaue Prüfung vermuten lassen, ist zu befürchten, dass Hochschulen dies zu Ihrem Vorteil nutzen. Um den derzeitigen Herausforderungen zu begegnen, hat der Akkreditierungsrat die Möglichkeit geschaffen eine außerplanmäßige Fristverlängerung für Studiengänge zu beantragen, deren Akkreditierung ausläuft und unter den aktuellen Bedingungen nicht problemlos erneuert werden kann. [1]

Viele zentrale Punkte von Akkreditierungsverfahren können in einem schriftlichen bzw. Onlineverfahren nicht abgebildet werden. Zentral für die Evaluation von Kriterien wie bspw. der Studierbarkeit ist der direkte Austausch mit Studierenden sowie die Durchsicht von Unterlagen wie Bachelor- oder Seminararbeiten, Skripten oder anderen Lehrmaterialien. Aus Gründen des Datenschutzes lassen sich diese Dokumente zumeist nur in Präsenz begutachten. Des Weiteren sind die Räumlichkeiten der Hochschulen essentiell für den Studienerfolg. Darunter fallen insbesondere die technische Ausstattung sowie die ausreichende Verfügbarkeit von Literatur in einer Bibliothek. Diese Faktoren sind online nur schlecht und in Schriftverfahren gar nicht realistisch abbildbar. Des Weiteren ist eine Online-Begehung sehr stark von der Ausstattung der Hochschule sowie der (technischen) Ausstattung der studentischen Gutachter abhängig.

Deshalb fordert die BuFaK WiSo, wo immer es nicht zwingend erforderlich ist, sehr zeitnah ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen, auf schriftliche oder online Verfahren zu verzichten und eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt anzustreben. Sollte es die Pandemielage zulassen, ist eine Prüfung in Präsenz zu jeder Zeit vorzuziehen. Ausnahmen sind hierfür zum Beispiel Konzeptakkreditierungen, die aufgrund von Bestimmungen der einzelnen Länder teilweise nicht aufgeschoben werden können und somit zumindest online stattfinden sollten. Sollte ein Akkreditierungsverfahren zwingend erforderlich sein, muss die studentische Partizipation sowohl auf Seite der Gutachter als auch auf Seite der Studierenden der zu akkreditierenden Hochschule (Mitarbeit am Selbstbericht, Teilnahme an der Begehung) sichergestellt sein.

Quellen:

[1] https://www.akkreditierungsrat.de/de/aktuelles-und-veroeffentlichungen/covid-19/covid-19-auswirkungen-auf-das-akkreditierungswesen

ÄA1

{{Änderungsantrag|

A. R. (Fachschaft WiWi (KIT)|

“’Title Change to:“‘ Ablehnung von räumlich-entfernten Akkreditierungsverfahren|

Wünscht sich aussagekräftige Titel. Hier|

Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen.}}

ÄA2

{{Änderungsantrag|

N. Dörner (Fachschaft SoWi (Uni Bamberg)|

Studierenden sowie die Durchsicht von Unterlagen wie Bachelor- oder Seminararbeiten, Skripten oder anderen Lehrmaterialien. <del>Aus Gründen des Datenschutzes lassen sich diese Dokumente zumeist nur in Präsenz begutachten. </del>Des Weiteren sind die Räumlichkeiten der Hochschulen essentiell für den|

Redaktionell|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 25 Nein: 18 Enthaltung: 16 nicht angenommen.}}

ÄA3

{{Änderungsantrag|

F. H., T. B. (AG Akkreditierung)|

“Von Zeile 1 bis 13:“

Akkreditierungsverfahren leben von der intensiven Diskussion <del>der Gutachter mit verschiedenen Statusgruppen der zu akkreditierenden Hochschulen. Nur durch den persönlichen Kontakt mit Hochschulangehörigen und den Rahmenbedingungen vor Ort können die Kriterien des Akkreditierungsrates adäquat überprüft werden. In Zeiten der Covid-19 Pandemie sind Begehungen vor Ort aufgrund von Reise- bzw. Kontaktbeschränkungen nicht in gewohntem Umfang möglich. Aus diesem Grund setzen Hochschulen vermehrt auf schriftliche Verfahren bzw. Online-Verfahren zur Begehung. Da diese Verfahren weniger Aufwand für Hochschulen versprechen und eine weniger genaue Prüfung vermuten lassen, ist zu befürchten, dass Hochschulen dies zu Ihrem Vorteil nutzen. Um den derzeitigen Herausforderungen zu begegnen, hat der Akkreditierungsrat die Möglichkeit geschaffen eine außerplanmäßige Fristverlängerung für Studiengänge zu beantragen, deren Akkreditierung ausläuft und unter den aktuellen Bedingungen nicht problemlos erneuert werden kann. [1]</del> “’Begutachtenden mit verschiedenen Statusgruppen der zu akkreditierenden Hochschulen. Nur durch den persönlichen Kontakt mit Hochschulangehörigen und den Rahmenbedingungen vor Ort können die Kriterien des Akkreditierungsrates adäquat überprüft werden. In Zeiten der Covid-19 Pandemie wurden Begehungen vor Ort aufgrund von Reise- bzw. Kontaktbeschränkungen größtenteils auf Online-Verfahren umgestellt. Da diese Verfahren weniger Aufwand für Hochschulen und Agenturen bedeuten sowie eine weniger genaue Prüfung zulassen, ist nicht auszuschließen, dass Hochschulen dies auch weiterhin zu Ihrem Vorteil nutzen.“‘

“Von Zeile 17 bis 19 einfügen:“

Studierenden sowie die Durchsicht von Unterlagen wie Bachelor- oder Seminararbeiten, “’Klausuren“‘, Skripten oder anderen Lehrmaterialien. Aus Gründen des Datenschutzes lassen sich diese Dokumente zumeist nur in Präsenz begutachten.

“Von Zeile 23 bis 25 einfügen:“

sind online nur schlecht und in Schriftverfahren gar nicht realistisch abbildbar. Des Weiteren ist eine “’erfolgreiche und qualitativ hochwertige“’Online-Begehung sehr stark von der Ausstattung der Hochschule sowie der (technischen) Ausstattung der studentischen Gutachter

“Von Zeile 27 bis 37:“

<del>Deshalb fordert die BuFaK WiWi, wo immer es nicht zwingend erforderlich ist, sehr zeitnah ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen, auf schriftliche oder online Verfahren zu verzichten und eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt anzustreben. Sollte es die Pandemielage zulassen, ist eine Prüfung in Präsenz zu jeder Zeit vorzuziehen. Ausnahmen sind hierfür zum Beispiel Konzeptakkreditierungen, die aufgrund von Bestimmungen der einzelnen Länder teilweise nicht aufgeschoben werden können und somit zumindest online stattfinden sollten. Sollte ein Akkreditierungsverfahren zwingend erforderlich sein, muss die studentische Partizipation sowohl auf Seite der Gutachter als auch auf Seite der Studierenden der zu akkreditierenden Hochschule (Mitarbeit am Selbstbericht, Teilnahme an der Begehung) sichergestellt sein.</del>

“’Deshalb fordert die BuFaK WiWi,auf schriftliche oder online Verfahren zu verzichten.“‘

“Von Zeile 39 bis 40 löschen:“

<del>[1] https://www.akkreditierungsrat.de/de/aktuelles-und-veroeffentlichungen/covid-19/covid-19-auswirkungen-auf-das-akkreditierungswesen</del>

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 45 Nein: 0 Enthaltung: 19  angenommen.}}

ÄA4

{{Änderungsantrag|

A. R. (Fachschaft WiWi (KIT)|

“’Title Change to:“‘ Ablehnung von schriftlichen und Online-Akkreditierungsverfahren|

Wünscht sich aussagekräftige Titel. Hier|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 46 Nein: 5 Enthaltung: 7  angenommen.}}

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Turnusmäßige Bestätigung|

*F. (BuaK Rat) stellt den Antrag vor

*J. (TU Berlin): Bittet um allgemeines gendern. Zeile 28 führte zu Verwirrung.

*F. (AG Akkreditierung): Stimmt zu und weist auf ÄA hin, die in Lesung 2 vorgestellt werden.

*A. (BuFaK Rat) stellt ÄA 1 vor

*A. zieht ÄA1 zurück

*T. B (Uni Hohenheim): findet, dass die formulierung “räumlich-entfernten” nicht so passend. Der ÄA2 passender.

*F. (Uni Leipzig): findet den 2. Titel nicht sinnvoll, da die pandemische Lage endet und so die Verbindung immer zur Pandemie hergestellt wird.

*A. (KIT): schlägt neuen Titel vor und reicht ihn ein

*A. stellt die Reihenfolge der Abstimmung klar. Zuerst wird ÄA 3 abgestimmt, da dieser weitreichender ist.

*F. (AG Akkreditierung) F. stellt den ÄA3 vor. |

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 56 Nein: 2 Enthaltung: 5 angenommen.}}

=== A5 Novellierung BAföG ===

{{Antrag|

BuFaK Rat |

Die BuFaK WiWi begrüßt die angestrebte Erhöhung des BAföG für das Jahr 2019. Aus Sicht der BuFaK WiWi gehen die damit einhergehenden Anpassungen jedoch nicht weit genug. Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und eine Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine Novellierung des BAföGs in folgenden Punkten aus:

Anpassung des BAföGs an den Krankenversicherungsbeitrag

Betrachtet man den BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. Häufig liegen Krankenkassenbeiträge für Studierende, die älter als 25 Jahre sind, jedoch über 90,00€, sodass die geförderten 84,00€ noch immer nicht die Gesamtkosten des Aufwandes für die eigene Gesundheit tragen. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung des BAföG-Zuschlages zur Krankenkasse.

Anpassung der Wohnpauschale

Wenn wir die einzelnen Segmente gegenüberstellen, dann sehen wir noch immer deutliche Defizite. Die Wohnpauschale wird zwar auf 325€ angehoben jedoch liegen Mietpreise in Studierendenwohnheimen großer Studienstädte meist sogar über 400€. Diese sind durch Förderungen sogar häufig noch deutlich unter den Mietpreisen der privaten Vermieter. Zudem sind die Plätze in Studierendenwohnheimen stark beschränkt. Im Jahr 2016 lag die Abdeckungsquote für studentische Wohnungen durch die Studierendenwerke bundesweit gerade einmal bei 12%. Hier sehen wir ebenfalls akuten Handlungsbedarf.

Anpassungen des aktuellen Förderbetrags

Der Förderungshöchstsatz steigt zwar um mehr als 17 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich im Jahr 2020, jedoch ist dieser Beitrag noch immer nicht kostendeckend.

Dynamische Steigerung des BAföG-Satzes

Erweiternd fordert die BuFaK WiWi, neben der Anpassung des BAföG-Satzes, eine zusätzliche dynamische Steigerung des Auszahlungsbetrages. Diese Anpassung soll garantieren, dass steigende Miet- und Lebenshaltungskosten weiter finanzierbar sind. Als adäquate Richtlinie könnte die Steigerung an die Inflationsrate und falls vorhanden den Mietpreisspiegel der jeweiligen Stadt gekoppelt werden.

BAföG-F.betrag

Es wird die Erhöhung des BAföG-F.betrags gefordert. Das Vermögen von Verwandten, das für den Studierenden angelegt ist, sollte nicht als anzurechnendes Vermögen gewertet werden und Nutzgegenstände (beispielsweise ein Auto) nicht zu den anzurechnenden Vermögensgegenständen zählen.

Anpassung der Förderungsdauer

Die BuFaK WiWi fordert die Förderungsdauer durch BAföG von der Regelstudienzeit zu lösen und stattdessen die mediane Studiendauer des jeweiligen Studiengangs als Richtwert zu verwenden.

Während im Bachelor der Wirtschaftswissenschaften 47,8% den Abschluss in Regelstudienzeit erreichen, absolvieren lediglich 38,1% der Master-Studierenden ihr Studium in Regelstudienzeit. Betrachtet man jedoch die mediane Studiendauer, welche der Semesteranzahl entspricht, in der 50 % der Studierenden eines Faches ihren Abschluss erreicht haben, erkennt man deutliche Unterschiede. Hier liegt die Studiendauer im Fall der Wirtschaftswissenschaften im Bachelor bei 7,1 Semestern und somit mehr als 1 Semester höher als die unbegründete Regelstudienzeit. Ähnliches gilt für die mediane Studiendauer im Master der Betriebswirtschaftslehre, welche bei 11,3 statt 10 Semestern liegt.

Im Idealfall stimmt die mediane Studiendauer mit der Regelstudienzeit überein. Dies ist in Studiengängen, so auch den Wirtschaftswissenschaften, häufig nicht gegeben. Folgende Gründe können hinter der verlängerten Studiendauer stecken:

* das Nichtbestehen einer Prüfung,

* das Fehlen einer Prüfungsvorleistung,

* die Nichtteilnahme an einer Prüfung aufgrund einer Erkrankung,

*parallel liegende Prüfungstermine, die dazu führen, dass nicht alle Prüfungen planmäßig ablegbar sind,

*der Überfüllung von Pflichtkursen und Seminaren,

*freiwilliges Absolvieren von Auslandssemestern oder Praktika

Zusätzlich liegt die Vermutung nahe, dass viele Studierende aufgrund des aktuellen monatlichen Förderbetrags das Problem haben, dass sie die Budgetlücke zu den Lebenshaltungskosten durch einen Nebenjob ausgleichen müssen. Bereits im Jahr 2016 mussten mehr als zwei Drittel der Studierenden einem Nebenjob nachgehen (68%). Von diesen geben mehr als die Hälfte (59%) an, allein zur Bestreitung des Lebensunterhaltes auf den zusätzlichen Verdienst angewiesen zu sein.

Im Hinblick auf die nicht ausreichende finanzielle Unterstützung durch das BAföG sagte Bildungsministerin Anja Karliczek in einem Interview: “Man muss ja [zum Studieren] nicht in die teuersten Städte gehen.“ Solche Aussagen schränken freie Selbstbestimmung der Studierenden ein. Und das können und wollen wir nicht hinnehmen.

Hierin sehen wir das in der Verfassung garantierte Recht auf Chancengleichheit und die F.heit der Berufswahl gefährdet. Statt Studierende bei der Wahl ihres Hochschulstandorts einzuschränken, sollte man sich endlich den explodierenden Mietpreisen in den Großstädten annehmen und so gleiche Möglichkeiten für alle schaffen.

Quellen:

(Middendorff, E., Apolinarski, B., B., K., Bornkessel, P., Brandt, T., Heißenberg, S. & Poskowsky, J. (2017). Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. Zusammenfassung zur 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).)

ÄA1

{{Änderungsantrag|

K. L., S. M., T. B., A. R. (FSR WiRe UOL, FS WiSo Hohenheim, FS WiWi KIT)|

Globalalternative:

Einleitung

Die BuFaK WiWi begrüßt die angestrebte Novelle des BAföG für das Wintersemester 22/23. Aus Sicht der BuFaK WiWi gehen die damit einhergehenden Anpassungen jedoch nicht weit genug. Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus.

Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu fördern. Das Median Haushaltseinkommen lag im Jahr 2018 im Intervall zwischen 2600-3600 € (5).

Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu gestalten:

1. Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag in Höhe des Kindergeldes, welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt werden soll.

2. Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere Einkommensgrenzen, höhere F.beträge auf Zuverdienste und Vermögen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Höhe des Zuschuss ist nach Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.

3. Ein zinsfreies Darlehen mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar ist.

Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden. Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.

Höhe und Ausrichtung/K.lung

Wir befürworten die geplante Erhöhung der Grundbedarfsförderung von 427€ auf 449€. Gleichzeitig möchten wir hervorheben, dass der Grundbedarf im Jahre 2019 von 419€ auf 427€ erhöht wurde (1) und die vorherige Anpassung zum WS 16/17 in Kraft getreten ist. Der Grundbedarf hat sich demnach vom WS16/17 zum WS22/23 um 30€ erhöht. Umgerechnet entspricht dies einem Anstieg der Förderung von 7% in 6 Jahren, bei einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 1,7% (2017-2021) (2). Folglich gleicht die Erhöhung des BAföG nicht die Inflation aus und Studierende haben somit nach der Erhöhung real weniger Förderung als 2016. Für das Jahr 2022 wird eine deutlich höhere Inflation als in den Jahren zuvor erwartet, die in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt sind.

Außerdem fordern wir die Höhe der Grundbedarfsförderung an die Höhe des ALG 2 Regelsatzes für Alleinstehende zu koppeln. Ende des Jahres 2022 wird der Grundbedarf an das Niveau vom Regelsatz von 449€ eines Alleinstehenden nach ALG 2 (3) angepasst. Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld werden jährlich überprüft und angepasst, eine Anpassung der Grundbedarfsförderung beim BAföG erfolgte in der Vergangenheit jedoch nur alle vier Jahre. Eine Diskriminierung von Studierenden durch eine niedrigere Förderung aufgrund seltenerer Überprüfung und willkürlicher Erhöhung finden wir an dieser Stelle weder verständlich noch akzeptabel. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Praxis als grundgesetzwidrig an (4).

Wohnkosten

Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise auswählen müssen, sondern Faktoren wie die Qualität von Studium und Lehre, angebotene Studiengänge oder soziale Faktoren (z.B. Nähe zum Heimatort) sollten als Entscheidungskriterium berücksichtigt werden dürfen. Wir fordern daher eine Staffelung der Wohnkostenpauschale an die jeweils regionalen Mietpreise, wie dies beispielsweise bei Sozialhilfen gängige Praxis ist.

Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit

Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche Erhöhung der F.beträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elterunabhängigkeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen.

Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine Rolle spielen sollte.

Digitalisierung/Antragsprozess

Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftstückerfordernis abzuschaffen.

F.beträge

Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2021 konnten Studierende so ein Vermögen von 8200€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den BAföG Höchstsatz angewendet wird. Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten.

Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert, deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2000€ netto verfügen (verheiratete Eltern) (1). Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der F.beträge auf das Median Haushaltseinkommen.

Förderhöchstdauer

Die Regelstudienzeit entspricht meistens nicht der Realität. So sind in den meisten Fällen eine Anzahl von 6 oder 7 Semestern vorgegeben. Die mediane Studiendauer ist oft deutlich höher, sodass Studierende unter Druck zu einem Abschluss ihres Studiums kommen müssen, da sonst eine finanzielle Belastung droht. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die K.lung der Förderdauer des BAföG an die mediane Studiendauer des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule.

Übergang Ausbildung/Studium

Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich, dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt haben. Aus Sicht der BuFaK WiWi ist eine an eine berufliche Ausbildung angeschlossenes Studium eine Fortsetzung des Bildungsweges, kein Teil der Erstausbildung und damit sollten Eltern nicht weiterhin unterhaltspflichtig sein. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss, um diesen ohne finanziellen Druck ein Studium zu ermöglichen und die Eltern zu entlasten.

Altersgrenze

Die BuFaK WiWI begrüßt die Erhöhung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre. Somit kann es Quereinsteiger:innen ermöglicht werden, ihren beruflichen Werdegang in eine neue Richtung zu lenken oder Berufstätigen eine akademische Weiterbildung in ihrem Fachbereich durchzuführen. Dadurch trägt die Erhöhung der Altersgrenze zur Förderung von lebenslangem Lernen bei.

KV-Beitrag

In der jetzigen Reform ist weiterhin die KV-Beitragsbemessung an das BAföG gekoppelt. Mit steigendem BAfög bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der KV-Beiträge vom BAföG.

Studiengangwechsel

Aktuell sind durch BAföG geförderte Studierende dazu berechtigt ihren Studiengang ohne das Angeben von Gründen vor dem 3. Fachsemester zu wechseln. Wir erachten zwei Semester nicht als ausreichend, um abschließend feststellen zu können, ob es sich bei dem ausgewählten Studiengang um die individuell beste Entscheidung handelt. Die Wahl des Studiengangs ist wegweisend und beeinflusst den beruflichen Werdegang maßgeblich, daher sollte Studierenden für diese Entscheidung länger als zwei Semester Zeit gegeben werden, ohne das bei einem eventuellen Studiengangwechsel die nicht mehr mögliche Finanzierbarkeit des eigenen Studiums als Entscheidungskriterium im Vordergrund steht. Wir fordern daher, dass BAföG-Empfangende ihren Studiengang bis zum Abschluss des 4. Semester ohne die Angabe von Gründen wechseln dürfen.

Startgeld

Die Einführung eines „Startgelds“ oder ähnliche einmalige, finanzielle Förderung zum Beginn eines Studiums befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben in Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, Hürden zu meistern.

Quellen:

1.         http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s1048.pdf

2.         https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1046/umfrage/inflationsrate-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr/

3.         https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/arbeitslosengeld-2.html

4.         https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2510-bafoeg-vor-gericht.php#:~:text=Das%20Bundesverwaltungsgericht%20h%C3%A4lt%20das%20Verfahren,Wort%20hat%20jetzt%20das%20Bundesverfassungsgericht.

5.         https://www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Campus/Datenreport/Downloads/datenreport-2021-kap-6.pdf?__blob=publicationFile

6.         https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/27-bafoegaendg-stellungnahme-dsw.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Zahlreiche Änderungen aufgrund der anstehenden BAföG Novelle des Bundesregierung.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 59 Nein: 1 Enthaltung: 4  angenommen.}}

ÄA2

{{Änderungsantrag|

N. D. (Fachschaft SoWi (Uni Bamberg))|

Von Zeile 33 bis 36:

Es wird die Erhöhung des BAföG-F.betrags gefordert. <del>Das Vermögen von Verwandten, das für den Studierenden angelegt ist, sollte nicht als anzurechnendes Vermögen gewertet werden und Nutzgegenstände (beispielsweise ein Auto)</del> “’Nutzgegenstände (beispielsweise ein Auto) sollten“‘ nicht zu den anzurechnenden Vermögensgegenständen zählen.|

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Abstimmung: aufgrund von ÄA1 ist dieser Antrag obsolet}}

ÄA 3

{{Änderungsantrag|

C.e (TU Dortmund)|

C. (TU Dortmund)|

“Von Zeile 15 bis 17 löschen:“

1. Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag<del> in Höhe des Kindergeldes</del>, welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt werden soll.

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Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen.}}

ÄA 4

{{Änderungsantrag|

J. H. (Alumnus, TU Dresden)|

“Von Zeile 178 bis 181:“

Familien helfen diese, Hürden zu meistern.

“’Auslands-BAföG

Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht-BAföG-berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.“‘

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Quasi im Text mit drin.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 41 Nein: 7 Enthaltung: 6 angenommen.}}

ÄA 5

{{Änderungsantrag|

T. B. (BuFaK WiWi)|

“Von Zeile 15 bis 17 löschen:“

1. Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag <del> in Höhe des Kindergeldes</del> , welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt werden soll.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 46 Nein: 5 Enthaltung: 4  angenommen.}}

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Außerturnusmäßige Bestätigung. Siehe ÄA.|

*T. B. (Rat): Stellt den Antrag vor. Aufgrund der BaFöG Novelle wurde das PoSiPa global geändert. Orientierung bietet hierbei das 3 Körbe oder 3 Stufenmodell. Darüber hinaus wurde das PoSiPa in Abschnitte eingeteilt.

*J. (Alumnus TU Dresden): Meinungsbild zum elternunabhängiges BAföG

**positives Meinungsbild

*J. (Alumnus TU Dresden): Meinungsbild zum Streichung Absatz Wohnkosten

** Postivies Meinungsbild

*S. (Uni Oldenburg): Nennt eigene Erfahrungen mit BaFöG und Ausbildung.

*T. L. (Uni Hohenheim): Regt an, dass ein vollkommen unabhängiges BaFöG eine Forderung ohne Ziel darstellt. Das PoSiPa stellt sMn ein konkretes Konzept dar, dass auch konkret von der Politik durchgesetzt werden kann. Eine Totalforderung bildet das nicht ab.

*J. (Uni Bayreuth): Zum Anpassen des Beitrages: Anstelle der Inflationsrate die Verbraucherpreisindex nennen. Und Vorschlag einer jährlichen Anpassung.

*A. (Uni Göttingen): Findet die konkreten und umfangreichen Forderungen aus dem PoSiPa sehr positiv. Das PoSiPa wurde sehr gut vorbereitet und ist im Diskurs mit der Politik entstanden. Die Machbarkeit ist gegeben, zudem ist die Vorbereitung und Auseinandersetzung mit der Thematik sehr viel besser als andere Positionen.

*A. (KIT): Will anmerken, dass im ÄA den wir diskutieren, dass wir die Sätze an das ALG II koppeln wollen und damit jedes Jahr die Sätze aktualisiert werden.

*T. (Rat) Go Antrag auf Vertagung

*keine Gegenrede

*A5 wird vertagt

*Weiter am Sonntag 08.05.2022

*C. (Dortmund) stellt ÄA 3 vor.

*A. (KIT) bemerkt, dass wir überlegen sollten wie wir das wollen. Schwankt die Höhe des M.imal beitrages je nach Kindergeldberechnung.

*T. (Uni Leipzig) Vorschlag: “in Höhe des durchschnittlichen Kindergeldes” anstelle des gelöschten Satzes

*T. B (Uni Hohenheim) Langfristig wird das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung abgelöst. Wir können das aber gern rausnehmen, dann kommt es nicht zu Verwirrungen.

*A. (Emden) schließt sich an. Variables Kindergeld muss beachtet werden, man könnte das durchschnittliche Kindergeld von Statista benutzen.

*T. L (Uni Hohenheim) rät von einer Bindung an das Wort Kindergeld und auch von einem Durchschnittsbetrag ab.

*T. (Leipzig): will sich auf Durchschnittsformulierung einigen oder den Satz generell streichen.

*B. (Uni Bielefeld) GO-Antrag auf sofortige Abstimmung

*C. (TU Dortmund) zieht den Antrag zurück.

*neuer ÄA eingereicht

*A. (KIT) fragt nach, ob das Geld elternunabhängig gewährt werden darf.

*T. L. (Hohenheim) findet es schwierig, wenn wir zwischen den PoSiPa verschiedene Sachen machen, so herrscht keine Konsistenz zwischen den PoSiPa

*J. (Alumuns, TU Dresden) Aussage nicht protokolliert

*S. (Uni Oldenburg) wollen kein grundsätzliches elternunabhängiges BAföG, sondern ein elternunabhängiges BAföG.

*A. (KIT) möchte, dass das ERASMUS-Programm bedacht wird. Innerhalb von Europa kann man auch ohne eigene Studiengebühren machen.

*S. (Oldenburg) sieht das kritisch, da Erasmus nur Europa abdeckt.

*J. (Münster) Erasmus hat begrenzte Plätze.

*C. (Dortmund) Erasmusförderung ist nicht ausreichend.

*GO Antrag auf Schließung der Redeliste

**ohne Gegenrede angenommen

*T. (Uni Hohenheim) Stellt ÄA 5 vor, und stellt Antrag auf sofortige Abstimmung

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53  Nein: 1 Enthaltung: 2  angenommen.}}

=== A6 Open Access ===

{{Antrag|

BuFaK Rat |

Die BuFaK WiWi fordert den Ausbau und die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem kulturellen Erbe nach dem Prinzip des Open Access. Dabei unterstützt die BuFaK WiWi ausdrücklich die Berliner Erklärung aus dem Jahr 2003 [1] und fordert alle Hochschulen auf diese zu unterzeichnen sowie ihre Wissenschaftler:innen bei der Open-Access-Publikation zu unterstützen. [2] Öffentlich finanzierte Forschung muss der Öffentlichkeit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die historisch gewachsene Verlagsstruktur, die Publikationen in Form von kostenpflichtigen Print-Publikationen veröffentlichte, ist überholt. Im digitalen Zeitalter müssen die kostengünstigen Möglichkeiten des Internets zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke genutzt werden. Die digitale Publikation bietet neben der kostengünstigen Bereitstellung neue Wege der Auswertung, Recherche, Weiterbearbeitung und Zitation. Dies sind klare Vorteile für Studierende und Forschende, die derzeit über Bibliotheken nur eingeschränkte Zugänge zum aktuellen Stand der Forschung haben. Als zentrale Aufgabe klassischer Verlage wird neben Druck und Vermarktung auch die Sicherstellung der Qualität der wissenschaftlichen Publikation gesehen. Um diese zu gewährleisten werden häufig sogenannte Peer Reviews durch unabhängige Gutachter:innen eingesetzt, welche Methode, Validität, Originalität, Signifikanz und Plausibilität überprüfen – d.h. letztlich nicht, dass die überprüfte Arbeit frei von Fehlern ist. In letzter Zeit ist die Zahl der Gutachten massiv gestiegen, die Zahl der Gutachter:innen jedoch nicht. Vor dem Hintergrund, dass Gutachten in der Regel kostenlos erstellt werden, ist dies besonders problematisch. [3] Neuere Qualitätssicherungsmethoden wie Open Peer Reviews oder Post Publication Peer Reviews stecken nach wie vor in den Kinderschuhen, müssen aber stärker und insbesondere finanziell gefördert werden. Dabei muss ebenso die Entwicklung neuer Evaluationsmethoden, die insbesondere für Open-Access-Publikationen geeignet sind, vorangetrieben werden. In einer Welt des Open Access kommt Bibliotheken eine neue Funktion hinzu. Erscheint die eigentliche Aufgabe der Bereitstellung von Wissensressourcen in dieser Welt überflüssig, wird die bereits vorhandene Aufgabe der Qualitätssicherung nun jedoch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Durch die kriterienbehaftete Auswahl von bestimmten B.n und Zeitschriften haben Bibliotheken nichts anderes als nutzerorientierte Qualitätssicherung betrieben. Diese Rolle muss zusätzlich gestärkt und unterstützt werden. Im Weiteren müssen Bibliotheken den Umgang mit kostenpflichtigen elektronischen Verlagsangeboten überdenken, da häufig im Gegensatz zu Print-Ausgaben nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingekauft werden, die beim Auslaufen von Verträgen verfallen. Sehr zu begrüßen ist, dass aus öffentlichen Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekte (bspw. von der Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG) bereits heute unter Open Access veröffentlicht werden sollen. Dies muss durch zusätzliche dauerhafte Finanzierungen für Publikationsgebühren und Verpflichtungen über Zielvereinbarungen zusätzlich vorangetrieben werden.

Quellen:

[1] Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities [2] Unterzeichner der Berliner Erklärung [3] M. Spiewak: Nichts als Gutachten im Kopf in DIE ZEIT, Nr. 32, 28.7.2016

ÄA1

{{Änderungsantrag|

A. R. (Fachschaft WiWi (KIT)|

Title Change to: F.er Zugang zu Publikationen öffentlicher Hochschulen durch Open-Access-Prinzip|

|

Abstimmung: Der Antrag wurde vom Antragsteller übernommen}}

ÄA 2

{{Änderungsantrag|

A. G. (FsTw TH Lübeck)|

“Von Zeile 5 bis 7 einfügen:“

unterzeichnen sowie ihre Wissenschaftler:innen bei der Open-Access-Publikation zu unterstützen. “’Wissenschaftliche Erkenntnisse sollten insofern einsehbar sein, sodass von Seiten der Studierenden kein unzumutbarer Aufwand von Nöten ist, um Zugriff zu erhalten. Möglich ist dies beispielsweise mithilfe einer Website, auf der Links zu solchen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden, die für alle Studierenden zugänglich sind. Eine andere Möglichkeit wäre, wissenschaftliche Arbeiten in die jeweiligen Bibliotheken aufzunehmen. “‘

[2] Öffentlich finanzierte Forschung muss der Öffentlichkeit auch kostenfrei zur

“Von Zeile 43 bis 44 löschen:“

zusätzliche dauerhafte Finanzierungen für Publikationsgebühren und Verpflichtungen über Zielvereinbarungen zusätzlich vorangetrieben werden.<del>[Zeilenumbruch]</del>

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 39 Nein: 8 Enthaltung: 8  angenommen.}}

ÄA 3

{{Änderungsantrag|

K. (Uni zu Köln)|

“Von Zeile 7 bis 9 einfügen:“

sodass von Seiten der Studierenden kein unzumutbarer Aufwand von Nöten ist, um Zugriff zu erhalten. Möglich ist dies beispielsweise mithilfe einer Website “’mit universitärem Zugang“‘, auf der Links zu solchen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden, die für alle

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 26 Nein: 21 Enthaltung: 13 nicht angenommen.}}

|

Turnusmäßige Bestätigung|

*Leo (Rat) stellt den Antrag vor. Es geht darum wissenschaftliche Publikation kostenfrei zur verfügung zu stellen.

*J. (TU Dresden) fragt inwiefern der Rat daran arbeitet das Papier umzusetzen?

*Matthias (Rat) erläutert, dass der Rat und die Sprecher die Positionen außenwirksam wahrnehmen und sich an die entsprechenden Stellen adressieren.

*A. (Rat) ergänzt, dass das Papier in der Umsetzung schwieriger ist, da es sehr hohe Umsetzungskosten mit sich bringt.

*J. (TU Dresden) weist auf die Diskussion über zu viele Positionspapiere hin. Denkt aber, dass man es dennoch bestätigen sollte.

*Anni (TH Lübeck) fragt, wie man auf die Positionspapiere aufmerksam werden kann? Gemeinsames Portal?

*F. (Rat) antwortet, dass diese auf der Webseite veröffentlicht werden.

*A. (Rat) es gibt keine eindeutige Antwort darauf. Es besteht keinen Verfahrensvorschlag für ein einheitliches Portal oder sonstiges.

*A. (TH Lübeck) spricht sich für das einpflegen Verfahrensvorschläge aus.

*F. (Rat) bittet darum, für den Vorschlag einen Änderungsantrag einzureichen.

*S. (Uni Bamberg) ist der Ansicht, dass man mit der Forderung noch nicht die Umsetzung/konkrete Maßnahmen festlegen muss.

*B. (Bielefeld): Spricht sich für das Forcieren aus

*Anni (TH Lübeck) stellt einen GO-Antrag auf Vertagung des Antrags.

**keine Gegenrede

*Weiter am Sonntag 08.05.2022

*A. (Th Lübeck) neuer ÄA mit einem Lösungsvorschlag zur Umsetzung des PoSiPa

* K. (UZK) Findet die Lösungsvorschläge gut. Die Idee mit der Webseite jedoch nicht.

*A. (TH Lübeck) meint eher eine Website, für die man von der Hochschule Zugang bekommt um dann direkten Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten und Papern bekommt.

*A. (KIT) bitte Titel zu einem aussagekräftigeren Titel ändern.

*Bufak Rat übernimmt Antrag direkt

* K. (UZK) Überlegt noch einen neuen ÄA zum eben abgestimmten ÄA einzureichen, um das Thema der Webseite zu konkretisieren.

*S. (Uni Bamberg) “verschlüsselte Website” gibt es nicht.

*K. (UZK) ändert die Formulierung nochmal.

*S. (Bamberg) neue Formulierung passt. Fragt aber, ob wir uns nur für Open Access für Studierende einsetzen wollen und ob das unserer bisherigen Position widerspricht.

*Kai (Chemnitz) haben wir diese Zugänge nicht schon?

*S. (Bamberg) glaubt nicht, die Infrastruktur und den monetären Zugang haben nicht alle.

*Tobi (Hohenheim) Im ÄA steht beispielsweise. Damit ist die grobe Richtung vorgegeben.

*B. (Bielefeld) Findet den universitären Zugang kritisch.

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 2 Enthaltung: 4  angenommen.}}

=== A7 Kritische Entwicklung bezüglich Masterzulassungsverfahren ===

{{Antrag|

BuFaK Rat |

Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass Studiengänge mit gleichem Namen nicht generell vergleichbar sind. Hinsichtlich der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Masterstudiengänge hält sie daher folgende Aspekte für sinnvoll:

# T.sparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller verwendeten Kriterien.

## Um die Qualität von Studium und Studierenden zu gewährleisten, empfiehlt die BuFaK WiWi relevante Kompetenzbereiche für die Zulassung im angemessenen ECTS-Umfang zu fordern. Diese sollen kompetenzorientiert sein. Die Anerkennung soll auf Inhalt und Qualität der Module, jedoch nicht auf deren Namen beruhen.

# Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 und 7 zu achten.

## Eine Einbeziehung sonstiger Kriterien (z.B. fachspezifische Praktika, außerordentliches Engagement). Hierbei ist besonders auf Punkt 1 zu achten.

### Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)note bewertet die BuFaK WiWi als unzureichend.

#### In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests aus Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” verwiesen.

##### Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten sind bei jeglichen Zulassungs- und Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu Berücksichtigen.

###### Um eine Gleichbehandlung bei gleichwertigen Abschlüssen zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Hochschulart im Bewerbungsprozess zu fördern ist eine gesonderte Angabe der Zugehörigkeit zu einer Fachhochschule im Bewerbungsprozess abzulehnen.

####### Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Fachrichtungen zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind.

Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit, sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht auf die Bewertung der Gesamtleistung des Studierenden auswirken.

ÄA1

{{Änderungsantrag|

T. B. (Fachschaft WiSo Hohenheim)|

“’Title Change to:“‘ Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien

“Von Zeile 1 bis 3:“

<del>Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass Studiengänge mit gleichem Namen nicht generell vergleichbar sind. Hinsichtlich der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Masterstudiengänge hält sie daher folgende Aspekte für sinnvoll: </del>

“’Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass es trotz der Intentionen der Bologna-Reform weiterhin Hürden beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt. Um diese Hürden abzubauen müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Aspekte bei der Formulierung von Zulassungskriterien beachtet werden:“‘

“Von Zeile 7 bis 10:“

## die BuFaK WiWi relevante Kompetenzbereiche für die Zulassung im angemessenen ECTS-Umfang zu fordern. <del>Diese sollen kompetenzorientiert sein. Die Anerkennung soll auf Inhalt und Qualität der Module, jedoch nicht auf deren Namen beruhen.</del> “’Die Anerkennung von Modulen soll auf Basis einer Prüfung der durch das Modul vermittelten Kompetenzen und deren Vergleich mit den notwendigen Kompetenzen des Kompetenzbereiches beruhen.“‘

“Von Zeile 14 bis 16:“

#### <del>Eine Einbeziehung sonstiger</del> “’Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige“‘ Kriterien z.B. “’wie“‘ fachspezifische Praktika, “’sowie“‘ außerordentliches <del> Engagement</del> “’Engagement im vorherigen Studium positiv in die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen.“‘ Hierbei ist besonders auf Punkt 1 zu achten.

Von Zeile 22 bis 27:

####### Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten sind bei jeglichen Zulassungs- und Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu <del>B</del>  “’b “‘ erücksichtigen.

<del> ######## Um eine Gleichbehandlung bei gleichwertigen Abschlüssen zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Hochschulart im Bewerbungsprozess zu fördern ist eine gesonderte Angabe der Zugehörigkeit zu einer Fachhochschule im Bewerbungsprozess abzulehnen.</del>

“’######### Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis der Hochschulform ab.“‘

“Von Zeile 34 bis 36 einfügen:“

Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit, sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht “’negativ“‘ auf die Bewertung der Gesamtleistung des Studierenden auswirken.

|

Mündlich|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 1 Enthaltung: 5 angenommen.}}

ÄA 2

{{Änderungsantrag|

Fachschaft WIAI (Uni Bamberg)|

“Von Zeile 12 bis 37:“

<del>* Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 und 7 zu achten.</del>

“’* Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten sind bei jeglichen Zulassungs- und Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu Berücksichtigen.“‘

<del>* Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige Kriterien wie fachspezifische Praktika sowie außerordentliches Engagement im vorherigen Studium positiv in die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 zu achten.</del>

“’* Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 und 3 zu achten.“‘

<del>* Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)note bewertet die BuFaK WiWi als unzureichend.</del>

“’* Eine Einbeziehung sonstiger Kriterien (z.B. fachspezifische Praktika, außerordentliches Engagement). Hierbei ist besonders auf Punkt 1 zu achten.“‘

<del>* In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests aus Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” verwiesen.</del>

“’* Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)note bewertet die BuFaK WiWi als unzureichend.“‘

<del>* Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten sind bei jeglichen Zulassungs- und Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu berücksichtigen.</del>

“’* In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests aus Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” verwiesen.“‘

<del>* Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis der Hochschulform ab.</del>

“’* Um eine Gleichbehandlung bei gleichwertigen Abschlüssen zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Hochschulart im Bewerbungsprozess zu fördern ist eine gesonderte Angabe der Zugehörigkeit zu einer Fachhochschule im Bewerbungsprozess abzulehnen.“‘

<del>* Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Fachrichtungen zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind.</del>

“’* Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Fachrichtungen zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind.“‘

|

Für den Lesefluss nicht förderlich, wenn in einem Punkt auf einen anderen verwiesen wird, der zuvor noch gar nicht vorgekommen ist (ehemaliger Punkt 3 verweist auf 7) => daher Umstrukturierung der aufgezählten Punkte|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 2 Enthaltung: 4 angenommen.}}

ÄA 3

{{Änderungsantrag|

T. B.|

Von Zeile 29 bis 31:

######### Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren <del>Fachrichtungen</del> “’Kompetenzbereichen“‘ zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die

|

Abstimmung: Der Antrag wurde Antragssteller übernommen.}}

ÄA 4

{{Änderungsantrag|

T. B.|

“Von Zeile 17 bis 19:“

##### <del>Eine Einbeziehung sonstiger</del> “’Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige“‘ Kriterien <del>z.B.</del> “’wie“‘ fachspezifische Praktika, “’sowie“‘ außerordentliches <del>Engagement</del> “’Engagement im vorherigen Studium positiv in die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen.“‘ Hierbei ist <del>besonders</del> “’insb.“‘ auf Punkt 1 zu achten.

“Von Zeile 25 bis 28:“

<del> ######## Um eine Gleichbehandlung bei gleichwertigen Abschlüssen zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Hochschulart im Bewerbungsprozess zu fördern ist eine gesonderte Angabe der Zugehörigkeit zu einer Fachhochschule im Bewerbungsprozess abzulehnen.</del>

“‘ ######## Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis der Hochschulform ab.“‘

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 51 Nein: 2 Enthaltung: 6 angenommen.}}

|

Außerturnusmäßige Bestätigung. Siehe Barcamp Slot 1.|

*Tobi (Hohenheim): Stellt den Antrag sowie die Änderungsanträge vor.

*S. (Uni Bamberg) fragt bzgl. Punkt 9 nach?

*Tobi (Rat) erläutert, dass es dort darum geht, dass die Fachkompetenzbereiche z.B. “Statistik Credits” einheitlich angerechnet werden können.

*Tobi (Rat) wird einen weiteren Änderungsantrag vorbereiten, um hier Klarheit zu schaffen.

*Diskussion zum zweiten Änderungsantrag

*S. (Uni Bamberg) stellt den Änderungsantrag vor.

*A. (Rat) weist darauf hin, dass viel Text im Antrag geändert wird, der im vorherigen Änderungsantrag schon geändert wurde.

*Diskussion zum dritten Änderungsantrag

*T.  (Rat) stellt den Antrag vor.

*Diskussion zum vierten Änderungsantrag

*B. (Bielefeld) GO Antrag auf sofortige Abstimmung

*Keine Gegenrede

*M. (UZK) Bräuchte ein Stimmungsbild, was das einsetzen von Multiplikatoren für Leute aus der eigenen Uni angeht.

*T. (Uni Leipzig) Die Einfügung des Vorschlages der UZK würde die Position zunichte machen.

*B. (Bielefeld) möchte keine Möglichkeit der Ungleichheit durch diesen Vorschlag. Da unser Anspruch die Gleichberechtigung ist.

*K. (Köln) Konkretisierung Vorschlag: es geht nur um die Bevorzugung eigener Bachelor zum Master.

*F. (Leipzig) das ist rechtlich schwierig.

*T. (Leipzig) Bittet um Konkretisierung des Beispiels.

*GO Antrag auf Schließung der Rednerliste

*S. (Uni Oldenburg) Es sollte keinen Unterschied machen, wo man seinen Bachelor gemacht hat.

*T. (Hohenheim) der Vorschlag widerspricht all unseren Positionen.

*A. (Th Lübeck) Schließt sich Hohenheim an, wir sollten eine generelle Bevorzugung ausschließen

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 45 Nein: 7 Enthaltung: 6 angenommen.}}

=== A8 Reformierung des Bildung ===

{{Antrag|

BuFak Rat |

Die BuFaK WiWi begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung eine Reformierung des Bildungsföderalismus in Angriff zu nehmen. Eine Lockerung des Kooperationsverbots ist ein lange überfälliger Schritt um Bildung in Deutschland zu fördern und eine führende Position im internationalen Vergleich einzunehmen und zu behaupten. Die BuFaK WiWi ist der Meinung, dass eine Investition in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur allein nicht ausreichend ist, um das Bildungsniveau effektiv zu heben. Dieser Meinung entsprechen auch die Forderungen der demokratischen Oppositionsparteien, die mit konkreten Vorschlägen und Forderungen für einen zukunftsfähigen Bildungsstandort Deutschland kämpfen (1). Um aus Sicht der BuFaK WiWi eine Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) erreichen zu können, muss die Bundesregierung Bildung zu einer dauerhaften Aufgabe. Somit sollte es ein erklärtes Ziel sein nationale Bildungsstandards zu schaffen und durchzusetzen. Investitionen in die Allgemeinheit des Personals, Fortbildung und Inventar (Zukunftstechnologien/digitales Lernen) über die Instandhaltung der Immobilien hinaus müssen ermöglicht werden. Fortschrittliche Bildungsstandorte dürfen dabei jedoch nicht benachteiligt werden. Es kann weiterhin nicht zielführend sein, dass die finanzielle Situation einer Hochschule von der wirtschaftlichen Stärke eines Bundeslandes abhängig ist. Eine solide Grundfinanzierung muss davon unabhängig sichergestellt werden. Eine vollständige Abschaffung des Kooperationsverbots ist auf Grund der historischen Gründe, wegen denen es eingeführt wurde, nicht anzustreben, um die Souveränität der Länder in Bildungsangelegenheiten zu wahren und eine zu starke inhaltliche Einflussnahme des Bundes zu verhindern. Deutschland sollte das gemeinsame Ziel verfolgen ein weltweit führender Bildungsstandort zu sein und sich in der internationalen Konkurrenz mit Staaten wie China, USA, Indien oder dem Rest der EU sehen und nicht auf Grund von internen Unstimmigkeiten das eigene Potenzial unausgeschöpft lassen und die Entwicklung bremsen. Ein weiterer begrüßenswerter Effekt ist die Verbesserung der Chancengleichheit von S.rInnen und Studierenden unterschiedlicher Bundesländer sowie die Vergleichbarkeit der Lehre.

ÄA1

{{Änderungsantrag|

T. B. (FS WiSo Hohenheim|

“Von Zeile 4 bis 16:“

zu fördern und eine führende Position im internationalen Vergleich einzunehmen und zu behaupten. Die BuFaK WiWi ist der Meinung, dass eine <del>Investition in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur allein nicht ausreichend ist, um das Bildungsniveau effektiv zu heben. Dieser Meinung entsprechen auch die Forderungen der demokratischen Oppositionsparteien, die mit konkreten Vorschlägen und Forderungen für einen zukunftsfähigen Bildungsstandort Deutschland kämpfen (1). Um aus Sicht der BuFaK WiWi eine Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) erreichen zu können, muss die Bundesregierung Bildung zu einer dauerhaften Aufgabe. Somit sollte es ein erklärtes Ziel sein nationale Bildungsstandards zu schaffen und durchzusetzen.</del> “’Zusammenarbeit von Bund und Ländern dabei nicht nur auf die Investition des Bundes in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein sollte.. Vielmehr muss es zur dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden, nationale Bildungsstandards zu schaffen und die Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem zu garantieren. Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine nationale Strategie zur Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens)notwendig, an deren Umsetzung Bund und Ländern gemeinsam arbeiten.“‘ Investitionen in die Allgemeinheit des Personals, Fortbildung und Inventar (Zukunftstechnologien/digitales Lernen) über die Instandhaltung der|

mündlich|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 54 Nein: 0 Enthaltung: 5 angenommen.}}

|

Außerturnusmäßige Bestätigung. Siehe ÄA.|

*T. (Rat) stellt den Antrag vor.

* Es gibt keinen Aussprache Bedarf|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50 Nein: 0  Enthaltung: 4 angenommen.}}

=== A9 Hochschulranking ===

{{Antrag|

BuFaK Rat|

Die BuFaK WiWi hat Verständnis für die vielerorts geäußerte Kritik an Rankings. Dahingegen findet die BuFaK WiWi eine Einordnung von Hochschulen in einem bundesweiten und internationalen Kontext nützlich. Die BuFaK WiWi sieht Hochschulrankings, insbesondere für angehende Studierende, als eine Orientierungshilfe an. Hochschulrankings müssen, um eine zuverlässige Hilfestellung zu bieten, die Studienrealität möglichst wenig verzerrt, transparent und verständlich darstellen. Zu diesem Zweck erachtet die BuFaK WiWi Studierendenbefragungen für sinnvoll, solange sie methodisch korrekt durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten Rankings von Hochschulen als Anlass zur Reflektion über die eigenen Stärken und Schwächen in Lehre und Studium gesehen werden. Da besonders Universitäten häufig nur anhand von Forschung und Drittmitteln verglichen werden, unterstützt die BuFaK WiWi insbesondere Rankings die einen Schwerpunkt auf Lehre und Studium setzen. Die BuFaK WiWi würde es begrüßen in einen Dialog mit Befürwortenden und Oppositionellen von Rankings zu treten um eine weitere Meinungsbildung zum Thema zu fördern.

ÄA1

{{Änderungsantrag|

A. R. (Fachschaft WiWi (KIT))|

“’Title change to:“‘ Unterstützung des Konzeptes der Hochschulrankings|

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 27 Nein: 21 Enthaltung: 12 nicht angenommen.}}

ÄA2

{{Änderungsantrag|

N. D. (Fachschaft SoWi (Uni Bamberg))|

“Von Zeile 8 bis 10 einfügen:“

Studierendenbefragungen für sinnvoll, solange sie methodisch korrekt durchgeführt werden. “’Das methodische Vorgehen soll transparent dargestellt werden.“‘

Darüber hinaus sollten Rankings von Hochschulen als Anlass zur Reflektion über

|

Abstimmung: Der Antrag wurde aufgrund von ÄA3 nicht abgestimmt.}}

ÄA3

{{Änderungsantrag|

T. B. | K. L. (FS WiSo HoHe | FSR WiRe UOL)|

“’Globalalternative:“‘

Die BuFaK WiWi erachtet eine vergleichende Einordnung von Hochschulen in einem bundesweiten und internationalen Kontext als nützlich. Die BuFaK WiWi sieht Hochschulrankings als gute Orientierungshilfe, insbesondere für S.r:innen bei der Studienwahl oder für Studierende im Übergang zwischen Bachelor und Master.

Um die Akzeptanz und Aussagekraft von Hochschulrankings zu gewährleisten, müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Punkte beachtet werden:

* Hochschulrankings müssen über transparente und öffentlich einsehbare Kriterien verfügen, um den Nutzenden eine möglichst objektive Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

* Es muss sichergestellt sein, dass Kriterien im Bereich von Lehrqualität, Studienbedingungen, und Hochschulinfrastruktur mindestens den gleichen Stellenwert wie Forschungsindikatoren (z.B. Drittmitteleinwerbung, Forschungsoutput) erhalten.

* Bei der Konzeption und operativen Umsetzung von Struktur und Fragestellung der Rankings müssen von der ersten Idee bis zur Evaluierung systematisch Studierende eingebunden werden. Dies stellt die Aktualität und Relevanz der einbezogenen Kriterien sicher.

* Alle Hochschulrankings müssen sich strikt an modernste wissenschaftliche Standards halten und methodisch korrekt durchgeführt werden.

* Um die kontinuierliche Verbesserung der Hochschulprozesse zu unterstützen und es Studierenden zu ermöglichen, zu jeder Zeit aktuelle Rankingergebnisse zu erhalten, sollten Rankings in jährlichem Rhythmus stattfinden.

Die teilnehmenden Hochschulen sollten Rankings als zusätzliches externes Feedback in ihr Qualitätsmanagementsystem einbeziehen und daher zur Reflektion über die eigenen Stärken und Schwächen in Lehre und Studium gesehen werden.|

Bei BAföG-Leistungen handelt es sich um eine Sozialleistung, die Studierenden ein Studium ermöglichen soll. Die Subventionierung von Vermögensbildung durch BAföG-Leistungen grenzt effektiv an Sozialbetrug und läuft dem grundsätzlichen Ziel des BAföG entgegen.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 46 Nein: 1 Enthaltung: 10 angenommen.}}

ÄA4

{{Änderungsantrag|

A. S. (HS Emden/Leer):|

“’Ändern in:“‘

Anforderung und Optimierung an das Hochschulranking

|

Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen}}

AÄ5

{{Änderungsantrag|

A. S. (HS Emden/Leer):|

“’Ändern in:“‘

Anforderung und Optimierung der Hochschulrankings

|

Abstimmung: Der Antrag wurdezurückgezogen.}}

ÄA6

{{Änderungsantrag|

T. B. |

“’Ändern in:“‘

Unterstützung von Hochschulrankings: Anforderungen und Verbesserungspotenziale|

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 51 Nein: 4 Enthaltung: 2 angenommen.}}

|

Turnusmäßige Bestätigung |

*Tobi (Rat) stellt den Antrag sowie den dritten Änderungsantrag vor.

*A. (Rat) stellt den zweiten Änderungsantrag vor. Der Titel soll eindeutiger werden.

*C. (Uni Münster) empfiehlt in den Titel noch “Anforderungen” mit aufzunehmen.

*N. (Oldenburg) findet die Anforderungen gut.

*S. (Uni Bamberg) Würde gerne das Wort Konzept behalten.

* T. L. (Hohenheim) möchte auch Forderungen mit drin haben.

*A. (KIT) weist darauf hin, dass es in dem Positionspapier mehr um die Unterstützung der Rankings geht, als einschränkende Forderungen aufzustellen.

*S. (Uni Göttingen) wünscht sich mehr Realismus und findet es gut das in den Titel zu packen.

*T. (Reutlingen) schlägt vor “Optimierung” mit in den Titel zu nehmen.

*Alex (HS Emden Leer) stimmt zu

*T. L. (Hohenheim) ist der Ansicht, dass mit “Unterstützung” im Titel zu viele Zugeständnisse gemacht werden.

*R. (Cottbus) schließt sich der  begrifflichkeit “Optimierung” an und würde daran festhalten

*A. (Emden Leer) stellt den vierten Änderungsantrag vor.

*A. (Emden Leer) zieht den Änderungsantrag zurück und reicht ihn verbessert neu ein.

*A. (Rat) weist darauf hin, dass man bezüglich der Rankings den Plural verwenden sollte.

*A. (Emden Leer) stellt den fünften Änderungsantrag vor. Er hat nun den Plural verwendet.

*F. (Bielefeld) weist auf eine redaktionelle Änderung hin.

*L. (Berlin) weist auf dasselbe hin.

*L.a (Berlin) weist auf dasselbe hin.

*R. (Cottbus) würde die Anforderungen raus lassen.

*A. (Emden Leer) würde den Vorschlag aus Bielefeld annehmen.

*N. (Uni Oldenburg) stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung.

*Tobi L. (Hohenheim) hält Gegenrede zum GO-Antrag.

*Es wird über den GO-Antrag abgestimmt.

Abstimmung: Der GO-Antrag wurde mit Ja: 20 Nein: 38 Enthaltung: 1 nicht angenommen.

*A. (Emden Leer) zieht den Änderungsantrag zurück.

*Tobi (Hohenheim) stellt den sechsten Änderungsantrag vor.

*J.nik (Uni Hohenheim) stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung

*J. (Uni Hohenheim) stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung

*keine Gegenrede

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 2 Enthaltung: 3 angenommen.}}

== TOP 5: Neue Positionspapiere == 

== TOP 6: Weitere Anträge == 

=== A10 Haushalt 2022/2023 ===

{{Antrag|

Verein der BuFaK WiWi e.V.|

Der Vorstand des Vereins hat in Abstimmung mit dem BuFaK Rat einen Haushalt aufgestellt. Diesen möchten wir vorstellen und um Empfehlung für die Mitgliederversammlung bitten.|

Laut §2 Absatz (3) der Finanzordnung: 1Der Entwurf des Haushaltsplanes ist der BuFaK WiWi im Plenum vorzustellen. 2Das Plenum spricht der Mitgliederversammlung eine Empfehlung zum Beschluss aus.|

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 0 Enthaltung: 3 angenommen.}}

=== A11 Bericht Kassenprüfung ===

{{Antrag|

Verein der BuFaK WiWi e.V.|

Die Kasse wird spätestens mit Ende eines Haushaltsjahrs zur Sommer-BuFaK geprüft.|

|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: XX Nein: XX Enthaltung: XX (nicht) angenommen.}}

== TOP 7: Wahlen == 

===  TOP 7.1 Ausrichterwahlen ===

==== Ausrichter 1 Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften der HS Merseburg ====

{{Antrag|

Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften Merseburg|

Die Hochschule Merseburg liegt in Mitteldeutschland. An der HS Merseburg studieren etwa 2800 Studenten, 800 davon im Wirtschaftsfachbereich. Wir haben in Halle oder Leipzig Hotels mit ausreichende Kapazitäten. Alternativ kann auch über ganz Merseburg verteilt organisiert werden.

Durch die Corona-Gap bleibt die Fachschaftsarbeit im Fachschaftsrat und im StuRa ist den meisten Studierenden an der Hochschule unbekannt, insbesondere den neueren Kohorten. Mit einer großen Veranstalltung kann die Interesse wieder geweckt werden.|

Kein Semester angegeben.|

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Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen}}

==== Ausrichter 2 FSR WiWi der Universität Leipzig ====

{{Antrag|

FSR WiWi der Universität Leipzig|

Wir, der FSR WiWi der Universität Leipzig bewerben uns um die Ausrichtung der BuFaK WiWi im Sommersemester 2023.

Wir bieten euch – ganz nach dem Motto „Back to the roots“ – Hotelzimmer sowie einen sehr modernen Campus, die beide im Herzen von Leipzig liegen. Die Gründung des BuFaK-Rats 2003 in Leipzig war ein Meilenstein, dessen 20-jähriges Jubiläum wir hier zelibrieren wollen. Wir hoffen auf die Unterstützung des BmBF auf Grund des Antrags, den wir bereits eingereicht haben.|

SoSe 2023|

*Leipzig stellt das Bewerbungsvideo vor

*Trailer ist nur ein Teaser der Rest kommt in Oldenburg

*BMBF Antrag wurde schon fristgerecht eingereicht

*Hotels und Mensa sind schon abgeklärt

*BuFaK ist von F.tag auf Montag

*J. (Bayreuth) Findet alles in der Innenstadt statt?

*F. antwortet ja

*J. (Alumnus) Fragt nach veganem Mett

*F. antwortet das es wahrscheinlich Mett geben wird

*L. (Alumnus) fragt nach Hotels und zusätzlich nach dem ersten Mai

*F. sagt es geht Back to the roots unter K.s Brücke. Es wird das AO Hostel werden.

*F. sagt es wird auf Überschneidungen aufgepasst da die BuFaK auch auf den 1.Mai fallen wird

*Matze fragt ob es Bananen geben wird

*F. antwortet das sie schon mit Importeuren geredet hat und es auch Bananen geben wird und man daneben auch in der Mensa essen kann

*Frank (Kassel) fragt nach dem Datum

*F. antwortet 28.04. bis 01.05.

*T. (Uni Hohenheim) fragt wie es um die Orga steht

*F. antwortet das nicht die ganze Orga auf der BuFaK ist

*F. sagt dass man neben der BuFaK auch das Jubiläum feiern kann

*R. (Cottbus) Welches B. gibt es?

*F. antwortet Sterni und noch was für die Freunde aus Halle

*F. sagt das eng mit den vorherigen Ausrichter Fachschaften zusammengearbeitet wird

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 61 Nein: 1 Enthaltung: 0  angenommen.}}

 ==== Ausrichter 3 FSR WiRe Oldenburg ====

{{Antrag|

FSR WiRe Oldenburg:|

Moin zusammen,

wir sind der FSR WiRe Oldenburg und bewerben uns hiermit offiziell für die Ausrichtung der 75. BuFaK Wiwi im Wintersemester 2022/2023. Hotelzimmer sind reserviert, leckeres Essen ist bestellt, die Planung für das Tages- und natürlich auch das Abendprogramm läuft auf Hochtouren und der BMBF-Antrag ist abgeschickt. Mit einem hoch motivierten Orgateam, bestehend aus 13 Leuten und einem FSR mit ca. 45 Mitgliedern sind wir für die Planung und Durchführung einer BuFaK sehr gut aufgestellt.

Nachdem wir unsere geplante BuFaK vor zwei Jahren leider absagen mussten, würden wir uns umso mehr freuen, wenn wir Euch alle vom 17.11 – 20.11.2022 bei uns im schönen Oldenburg begrüßen dürfen.|

Wintersemester 22/23|

*Oldenburg stellt das Bewerbungsvideo vor

*T. (Rat) Fragt ob es Mett geben wird

*S. (Oldenburg) Ja

*K. (UZK) Soll es wieder Fahrräder geben

*S. (Oldenburg) Nein es wird keine Fahrräder geben

*Marlen (Siegen) Welches B. gibt es?

*S. (Oldenburg) Ist noch nicht klar

*Anni (Lübeck) Wie lange dauert es vom Bahnhof zur Uni?

*S. 8 Minuten mit dem Bus. Es wird mehrere Hotels geben

*J. (Alumni) Fragt nach dem Datum und nach dem BMBF Antrag

*17-20.11 Antrag ist gestellt

*L. (Alumnus) Fragt nach Teamern und Helfern

*S. sagt dass das gut Aussieht und die Teamer und Helfer noch geschult werden

*J. (Alumnus) Ist Oldenburg für Digital bereit im Fall der Fälle

*K. sagt ja|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 55 Nein: 0 Enthaltung: 2 angenommen.}}

===  TOP 7.2 Ratswahlen===

==== K1 Kandidatur als weiteres Mitglied im Rat der BuFaK WiWi: T. B. ====

{{Antrag|

T. B. (Fachschaft WiSo Uni Hohenheim)|

Servus, ich bin Tobi und komme aus Hohenheim.

Dort war ich in verschiedenen Gremien (Senat, Fakultätsrat etc.) aktiv und habe die letzten 3 BuFaKs mitorganisiert. Ich bin seit 2020 im Rat aktiv, leite die AG Akkreditierung zusammen mit F. und bin im Politikteam für euch auf Konferenzen unterwegs, um unsere BuFaK Forderungen in reale politische Maßnahmen umzusetzen. Das möchte ich auch weiterhin machen und kandidiere deswegen als weiteres Mitglied im Rat.

Alter: 25

Fachschaft / FSR:  Fachschaft WiSo Universität Hohenheim

Studienort: Stuttgart

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*T. (Hohenheim) stellt sich vor

*M. (Hohenheim) fragt was T: von Mettbrötchen hält

*T. (Hohenheim) Sag er mag Mettbrötchen

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Abstimmung: T. B. wurde mit Ja: 57 Nein: 0 Enthaltung: 1 gewählt.}}

==== K2 Kandidatur K. L.====

{{Antrag|

K. L. (FSR WiRe Uni Oldenburg)|

Moin zusammen!

Ich möchte hiermit für einen der beiden Sprecherposten kandidieren. Seit August 2020 bekleide ich den Posten und bin nach wie vor hoch motiviert, mein Engagement für den Rat einzusetzen. Als Sprecher konnte ich mit unserem Politikteam Erfolge in der Vertretung unserer Positionen verzeichnen. Diese wollen wir weiter ausbauen und mit unseren Ansprechpartner:innen in Berlin, bei der HRK und BDK sowie weiteren Stakeholdern der Hochschulpolitik diskutieren und unsere Forderungen einbringen.

Außerdem möchte ich den personellen Umbruch in unserem Rat weiter begleiten und mit meinem Wissen neue Mitglieder unterstützen.

Ich würde mich sehr über eine Wahl freuen und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.

Alter: 29

Fachschaft / FSR: FSR WiRe

Studienort: Oldenburg|

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*K. (Oldenburg) stellt sich vor

*S. (Hohenheim) fragt, welches Fertiggericht K. wäre.

*K. (Rat) Antwortet Y.mY.m

*S. (TU Dortmund) fragt nach der Handschuhgröße

*K. (Oldenburg) antwortet mit 10

*L. (Alumni) fragt nach seinen Plänen seine Stimme bei den nächsten BuFaKs zu verlieren

*A. (Emden) GO Antrag auf sofortige Abstimmung

*Keine Gegenrede

*L. (Rat) erklärt das Wahlprozedere und kümmert sich um die Leute mit Problemen.

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Abstimmung: K. L. wurde mit Ja: 57 Nein: 3 Enthaltung: 2  gewählt.}}

==== K3 Kandidatur C. K. ====

{{Antrag|

C. K. (FSR WiWi TU Dortmund)|

Ciao Leute,

ich bin der C.e und wie jede andere Person hier im Raum an meiner Uni in verschiedenen Gremien tätig. Seit einem Jahr bin ich zusätzlich als kooptiertes Mitglied im Rat tätig und möchte jetzt in die Administration wechseln. Bisher durfte ich zum Beispiel im Team Social Media und Nachhaltigkeit mitarbeiten.

ich bin der C. und wie jede andere Person hier im Raum an meiner Uni in verschiedenen Gremien tätig. Seit einem Jahr bin ich zusätzlich als kooptiertes Mitglied im Rat tätig und möchte jetzt in die Administration wechseln. Bisher durfte ich zum Beispiel im Team Social Media und Nachhaltigkeit mitarbeiten.

Über eure Stimme würde ich mich natürlich sehr freuen 🙂

Alter: 25

Fachschaft / FSR: WiWi TU Dortmund

Studienort: Dortmund

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*C. stellt sich vor

*F. (Uni Jena): Wie vereinst du das Auslandssemester und die Ratsarbeit?

*C., mit der digitalen Arbeit stellt das weniger ein Problem dar, aber der Punkt ist absolut gerechtfertigt. Das Auslandsstudium wird in 3 M.ten beendet.

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Abstimmung: C. K. wurde mit Ja: 52 Nein: 2 Enthaltung: 4 gewählt..}}

==== K4 Kandidatur A. R. ====

{{Antrag|

A. R. (Fachschaft WiWi (KIT))|

Guten Morgen Freunde der Sonne,

ich würde gerne als Sprecher der BuFaK WiWi kandidieren. Ich bin seit 2019 als gewähltes Mitglied im Rat aktiv und würde die Arbeit des Rates gerne im kommenden Jahr als Sprecher koordinieren. Grundsätzlich sind meine Ziele die Aktivitäten des Rates in der Interessensvertretung bei Politik und Presse auszubauen und neue Mitglieder für die Zeit danach einzuarbeiten.

Fragen könnt ihr mir bei der Vorstellung sehr gerne stellen.

Alter:25

Fachschaft / FSR: Fachschaft WiWi (KIT)

Studienort: Karlsruhe

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*A. (KIT) stellt sich vor.

*M. (Rat) Fragt, warum A.s Überschrift nicht aussagekräftig ist

*A. (KIT) antwortet, dass alle Kandidaturen so aussehen

*J. (Alumnus) Fragt wie lange A. noch dabei wäre und wo A. seine Aufgaben sieht

*A. (KIT) Antwortet, dass er wahrscheinlich nur 1 oder 1,5 Jahre machen würde, da sein Studium dann enden soll. Die Aufteilung wurde noch nicht genauer besprochen und wird noch geklärt.

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Abstimmung: A. R. wurde mit Ja: 58 Nein: 3 Enthaltung: 2 gewählt.}}

==== K5 Kandidatur C. S. ====

{{Antrag|

C. S. (FSR WiSo Uni Bamberg)|

Hallo ich bin C. und komme aus Bamberg,

vorher war ich in Dresden und hab 1 BuFaK mit organisiert.

Seit Dezember 2021 bin ich im Rat kooptiert und war in den Bereichen Nachhaltigkeit und Social Media mit dabei.

Ich würde mich riesig freuen jetzt ein gewähltes Rats-Menschlein zu werden.

Alter: 24

Fachschaft / FSR: SoWi Universität Bamberg

Studienort: Bamberg

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*C., warum bist du so S.?

*C. meint ihre Eltern haben da so einen Trick gemacht

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Abstimmung: C. S. wurde mit Ja: 56 Nein: 3 Enthaltung: 0 gewählt.}}

==== K6 Kandidatur L. W. ====

{{Antrag|

L. W. (Fachschaft WiWi Göttingen)|

Liebe BuFaKis,

nach einem Jahr als kooptiertes Mitglied im Rat konnte ich einige Erfahrungen sammeln und in die Ratsarbeit reinschnuppern. Deshalb möchte ich mich jetzt gerne als gewähles Mitglied im BuFaK Rat als eine der Admins aufstellen.

Zu mir selbst:

Ich bin 22 Jahre jung und studiere gerade noch im Bachelor Wirtschaftspädagogik mit Evangelische Religion. Auf Fachschaftsebene saß ich bereits in diversen Gremien und hatte einige Ämter inne.

Gerne möchte ich jetzt über den Fachschafts Göttingen Tellerrand schauen und mich weiterhin auf Bundesebene engagieren. Das Arbeiten mit dem BuFaK Rat hat mir sehr viel Spaß gemacht und hat mich persönlich weitergebracht.

Solltet Ihr weitere Fragen an mich haben, stellt sie gerne!

Liebe Grüße

L.

Alter: 22

Fachschaft / FSR: Fachschaft WiWi

Studienort: G.-August-Universität Göttingen

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*L. stellt sich vor.

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Abstimmung: L. W. wurde mit Ja: 55 Nein: 1 Enthaltung: 1 gewählt.}}

==== K7 Kandidatur F. H. ====

{{Antrag|

F. H.|

Hallo ich bin F. und bin auch dabei. Ich stelle mich als weiteres Mitglied zur Wahl.

Für die kommende Wahlperiode will ich gerne das Thema Akkreditierung übernehmen, (hoffentlich) eine BuFaK ausrichten und weiter das Mikrofon ab und an durch den Raum tragen.

Fragen gerne jetzt

Alter: 24

Fachschaft / FSR: FSR WiWi

Studienort: Leipzig

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*F. (Leipzig) stellt sich vor

*J. (Alumnus) Wie lange hat F. vor im Rat zu bleiben? Und was hält er von Mettbrötchen

*F. hat vor mindestens 1 wahrscheinlich 2 Jahre im Rat bleiben und mag veganes Mett

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Abstimmung: F. H.  wurde mit Ja: 56 Nein: 0 Enthaltung: 1 gewählt.}}

===  TOP 7.3 Entsendungen in den Akkreditierungspool===

==== E1 Entsendung K. Stenzel in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

L. H. (Uni Bayreuth)|

Während meiner Zeit als Fachschaftsvorstand und studentisches Fakultätsratsmitglied an der Fakultät RW der Universität Bayreuth habe ich gemerkt, wie wichtig es ist, die studentische Sichtweise in verschiedene Prozesse und Verfahren der Qualitätssicherung des Studiums einzubeziehen. Daher möchte ich diese studentische Stimme auch über meine Universität hinaus vertreten und würde mich über eine Aufnahme in den Programmakkreditierungspool der BuFaK WiWi sehr freuen! Das zugehörige Seminar habe ich vom 03.12.-05.12.2021 beim KASAP besucht.

Alter:24

Fachschaft / FSR: Fachschaft RW, Universität Bayreuth

Studienort: Bayreuth|

*Stellt sich vor

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 59  Nein: 1  Enthaltung: 3  angenommen.}}

==== E2 Entsendung F. Mork in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

F. M. (Uni Bayreuth)|

Hallo! Ich heiße F. M., bin 21 Jahre alt und möchte euch bitten, mich als Gutachter in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden. Ich studiere aktuell an der Universität Bayreuth den Bachelorstudiengang „Economics“ (B.Sc.) und habe im J.uar das Programmakkreditierungsseminar (online) erfolgreich besucht.

In meiner Tätigkeit als studentischer Gutachter werde ich mich dafür einsetzen, dass gutes Studieren an allen am Akkreditierungsprozess teilnehmenden Hochschulen möglich ist. Dazu gilt sicherzustellen, dass insbesondere die Belastung der Studierenden ein gesundes Maß hält, Studierende genügend F.räume für Praktika und Auslandssemester erhalten und auch genügend methodisches Fachwissen vermittelt wird. Neben einer ausreichenden Ausstattung der Hochschulen an Räumlichkeiten, Personal und Lizenzen ist mir besonders die Barrierefreiheit unserer Hochschulen ein dringliches Anliegen.

Beste Grüße

F. M.

Alter: 21

Fachschaft / FSR: Fachschaft RW

Studienort: Universität Bayreuth|

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*Stellt sich vor.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 59 Nein: 1 Enthaltung: 3   angenommen.}}

==== E3 Entsendung M. W.  in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

M. W. (Stuttgart):|

Ich bin ein motiviertes aktives Mitglied bei uns in Stuttgart seit 1,5 Jahren in Gremien. Der Akkreditierungsprozess interessiert mich sehr und ich hoffe ich bekomme die Möglichkeit meine Unipolitische Arbeit nicht nur bei uns an der Uni durchzuführen sondern auch bundesweit.

Alter: 19

Fachschaft / FSR: FS Winfo

Studienort: Stuttgart|

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*Stellt sich vor.|

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 55 Nein: 2 Enthaltung: 3  angenommen.}}

==== E4 Entsendung C. G. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

C. G.s (FS WiWi Münster):|

Ich bin C., studiere im 3.Semester BWL in Münster und bin im 2. Semester bei uns in der Fachschaft aktiv.

Gecatcht durch beide Workshops, mit Motivation für unsere Fachschaft und unseren Fachbereich dazuzulernen und anderen Studenten das Studium zu erleichtern, bin ich gespannt auf das Seminar und kommende Akkreditierungen.

Alter: 19

Fachschaft / FSR: WiWi

Studienort: Münster

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ANTRAGSBEGRÜNDUNG:|

*Stellt sich vor

*A. (Lübeck)

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 58 Nein: 1 Enthaltung: 2  angenommen.}}

==== E5 Entsendung F. S. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

F. S. (FS VWL Uni Heidelberg)|

Hallo, Ich bin aktuell im 4ten Semester und von Beginn an auch in der Fachschaft aktiv. Das Thema Akkreditierung habe ich dann auf der letzten BuFaK näher kennengelernt und mich dann auch dementsprechend interessiert um die beiden Workshops und das Seminar zu besuchen. Ich würde mich sehr über eine Entsendung freuen.

Alter: 21

Fachschaft / FSR: FS VWL

Studienort: Uni Heidelberg

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ANTRAGSBEGRÜNDUNG:|

*Stellt sich vor

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 55 Nein: 1 Enthaltung: 3  angenommen.}} 

==== E6 Entsendung J. E. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

J. E. (Akkreditierungspool)|

Ich bin J. und studiere im zweiten Semester International Relations an der Hochschule Rhein-Waal. Seit meinem ersten Semester bin ich im FSR tätig und engagiere mich als Vorsitzender des FSR für die Studierenden an unserer Hochschule.

Ich habe während der BuFaK am Workshop zum Thema Akkreditierung teilgenommen. Dort habe ich gemerkt, wie groß das Potential ist in diesem Bereich als studentischer Gutachter positive Veränderungen an Hochschulen zu bewirken.

Aus diesem Grund stelle ich diesen Antrag auf Entsendung in den Akkreditierungspool.

Alter: 21

Fachschaft / FSR: Hochschule Rhein-Waal

Studienort: Kleve|

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*Stellt sich vor.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 59 Nein: 1 Enthaltung: 4 angenommen.}} 

==== E7 Entsendung L. V. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

L. V.|

Ich stelle einen Antrag auf Entsendung in den Akkreditierungspool. Nach dem Input-Vortrag Akkreditierung 2 gestern habe ich großes Interesse zu diesen wichtigen Verfahren meinen Teil beizutragen.|

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*Stellt sich vor.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 59 Nein: 0 Enthaltung: 4 angenommen.}} 

==== E8 Entsendung B. S. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

B. S.:|

Der Workshop hat mich richtig motiviert und F. meinte, ich müsse mich entsenden lassen 🙂

Alter: 24

Fachschaft / FSR: Fachschaft DaSt

Studienort: Bielefeld

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Stellt sich vor.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 58 Nein: 1 Enthaltung: 3 angenommen.}} 

==== E9 Entsendung C. K. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

C. K.|

Ich bin Chris von der Uni Leipzig und würde mich gerne in den Akkreditierungspool entsenden lassen.|

Ich war bei beiden Workshops zum Thema Akkreditierung dabei und würde mich hier gerne noch weiter und tiefergehend mit einbringen.|

*Stellt sich vor.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 58  Nein: 1 Enthaltung: 4 angenommen.}}

==== E10 Entsendung L. W. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

L. W.|

Liebe BuFaKis, gerne möchte ich mich in den Akkreditierungspool entsenden lassen. An meiner Fakultät saß ich schon im Qualitätszirkel WiPäd und konnte erstem Erfahrungen sammeln. Außerdem habe ich mich damit schon auf Universitätsebene auseinandergesetzt. Zu mir selbst: Ich bin 22 Jahre alt und studiere noch im Bachelor Wirtschaftspädagogik mit dem Zweitfach Evangelische Religion. H. mich auf Fachschaftsebene in diversen Gremien engagiert. Zudem war ich im Fachschaftsrat zwei Jahre im Sprecherteam und ein Jahr das Vernetzungsreferat. Für Rückfragen stehe ich, gerne zur Verfügung. Liebe Grüße L.

Alter: 22

Fachschaft / FSR:Fachschaftsrar WiWi

Studienort: G.-August-Universität Göttingen|

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*Stellt sich vor.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 62  Nein: 0 Enthaltung: 1 angenommen.}}

==== E11 Entsendung J. K. in den Akkreditierungspool ====

{{Antrag|

J. K.|

Das ist sehr spontan die Vorstellung erfolgt im Plenum

Alter: 20

Fachschaft / FSR:Fachschaft RW

Studienort: Universität Bayreuth

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*Stellt sich vor.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50  Nein: 9 Enthaltung: 5 angenommen.}}

===  TOP 7.4 Sonstige Wahlen===

====A13 Bewerbung als Kassenprüferin ====

{{Antrag|

M. G.:|

Liebe Bufakis,

ich bin M., 21 Jahre alt und studiere in Göttingen im 6. Semester VWL und

Politikwissenschaft. Weil mir die Arbeit auf der BuFaK so viel Spaß macht, würde

ich mich gerne im BuFaK WiWi Verein engagieren. Deswegen bewerbe ich mich als

Kassenprüferin.

Ich habe in meiner Fachschaft bereits diverse Ämter übernommen und war

beispielsweise stellv. Vorsitzende der Hochschulgruppe hinter unserer

Fachschaft. Ich würde mich freuen, wenn ihr mich als Kassenprüferin wählt. 🙂

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*M. stellt sich vor.

*M. hat Lust die Kassenprüfung zu übernehmen.

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 56 Nein: 0 Enthaltung: 1  angenommen.}} 

====A14 Bewerbung als Kassenprüferin ====

{{Antrag|

K. H. O.|

Liebe Bufakis,

ich bin K. H. O. und ich war schon auf der ein oder anderen BuFaK.

Ich würde gerne weiterhin das Amt als Kassenprüfer ausüben.

Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

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*K. (Göttingen) stellt sich vor

*K.i würde gerne erneut die Kassenprüfung machen

*T. (Magdeburg) Fragt ob damit Göttingen Göttingens BuFak Prüfen würde

*A. (Rat) Stellt fest, dass das nicht der Fall ist, da es um den Verein geht

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Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 56 Nein: 1 Enthaltung: 1  angenommen.}}

== TOP 8: Barcamps == 

=== TOP 8.1 Barcampslot 1 F.tag ===

“’Barcamp 2: Barcamp zu A1: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien (A .von der D., F. H.)“‘

*Im Positionspapier sind einige Angaben nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

(Bspw. die Berechnung des maximal förderfähigen Betrages) Zusätzlich gibt es

eine neue Bekanntmachung (2022, BMBF) zur Förderung „Hochschulbezogener

zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“. Im

Positionspapier beziehen wir uns noch auf die Bekanntmachung aus 2018 und hier

sollten wir einmal gemeinsam die Unterschiede betrachten.

Der Antrag beim BMBF war in der Vergangenheit für jeden Ausrichter essenziell

und dies wird auch bei zukünftigen Ausrichtern so sein. Deshalb würde ich

ungern die Daten aktualisieren und das Papier im Plenum durchwinken. Ich denke

eine inhaltliche Auseinandersetzung in einem Barcamp würde einen hohen Mehrwert

bringen und den anschließenden Prozess im Plenum verkürzen.

*F. (Uni Leipzig):  Sachen wurden gemacht und eingereicht und es wurde auch darüber abgestimmt.

“’Barcamp 3: Allgemeiner Austausch über Ablauf von Orientierungswochen und / oder der

Verantwortung / Tätigkeit von Teamern. (T. H.)“‘

* Allgemeiner Austausch über Ablauf von Orientierungswochen und / oder der

Verantwortung / Tätigkeit von Teamern.

*T.: Erfolgreich über Aktivitäten in der O-Woche ausgetauscht und wie man die Studis bei Laune hält

“’Barcamp 4 Wissensverlust in der FS während Corona (A. K.)“‘

*Während Corona ist bei uns ein großer Wissensverlust in der Fachschaft

entstanden. Besonders bei der Mitgliederwerbung und der Organisation großer

E.nts fällt es auf, dass die Onlinesemester die Fachschschaftsarbeit sehr

erschwert haben. Wir möchten uns gerne mit anderen Fachschaften austauschen, wie

sie nach start der Präsenzlehre wieder die ursprüngliche Fachschaftsarbeit

aufnehmen und umstellen. Wir wollen hierfür gemeinsam mit euch Lösungen

erarbeiten.

* A.: H.n über den Wissensverlust geredet und dann noch über die Mitgliedergewinnung

“’Barcamp 5 Unterhaltungsmaßnahmen für Abendveranstaltungen (Party Extras)“‘

*Eine Party wird noch besser, wenn man den Studis coole Goodies, Aktionen oder

gratis Getränke bieten kann. Im Barcamp würde ich gerne neue Ideen sammeln und

Erfahrungen austauschen.

*J.s (Uni Duisburg). Kisscams wurden gebastelt. War aber auch sonst sehr produktiv mit viel Austausch was die Unis so machen.

“’Barcamp 6 Personalauswahl innerhalb der Fachschaft (T. S. (Uni Hohenheim))“‘

*Diskussion und Austausch zum Prozess der Personalauswahl innerhalb einer

Fachschaft. Am Beispiel der Betreuerauswahl für unter anderem Ersti-Programme,

Nachfolger bestimmter Gremien und Positionen innerhalb der Fachschaft. Ziel des

Barcamps ist die Herausarbeitung von Kriterien zur Vereinfachung der

Personalauswahlprozesse.

*T. (Uni Hohenheim): Aktiver Austausch der Fachschaften.

“’Barcamp 7 JustUs Festival Planung (H. S., AG JustUs)“‘

*Wir würden gern unsere Arbeit aus dem gestrigen Workshop im Barcamp fortsetzen

und die Arbeit am Festival intensivieren. Jede:r, die/der gestern nicht dabei

sein konnte kann sich gern beteiligen. Besonders gesucht sind Menschen, die Bock

haben Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit zu machen, aber wir freuen uns über

jede Person, die Interesse an der Planung hat

Thema: E.ntplanung, Festival

*H.: Festival weiter geplant und neuen Input geholt. Neue Mitglieder:innen für die Orga wurden gefunden.

“’Barcamp 8 Anwesenheitspflicht (S. F., Uni Oldenburg)“‘

*Überprüfen und anpassen des Papiers

*S. (Uni Oldenburg):  Änderungsanträge wurden eingereicht und ab

“’Barcamp 9 Austausch zum Schreiben eines Leitfadens für die Arbeit in der Berufungskommission (C. W., FSR Bwl BTU Cottbus-Senftenberg)“‘

*Das Barcamp soll dem Austausch dienen und verfolgt das Ziel zukünftig einen

Leitfaden für die studentische Arbeit in der Berufungskommission zu schreiben.

*C. (Cottbus-Senftenberg): Austausch, wie BK’s ablaufen und auf Ordnungen verwiesen.

=== TOP 8.2 Barcampslot 2 Samstag ===

“’Barcamp 1: Ideen für elternunabhängiges BAföG (A., K., S., T.)“‘

*Im März hatten wir in Berlin ein Treffen im Bildungsministerium, bei dem wir

viele Punkte rund um die kommende „große“ BaFöG Reform besprochen haben. Wir

wurden aufgefordert, Ideen für ein elternunabhängigeres BaFöG beim BMBF

einzureichen. Diese wollen wir mit euch gemeinsam im Barcamp besprechen.

Hinweis: Unabhängig vom BaFöG Posipa.

*T. (Uni Hohenheim): Austausch was bedeutet elternunabhängiges BAföG und das in ein Posipa verwandelt

“’Barcamp 10“‘

* Ich möchte meinen Rhetorik Workshop noch einmal halten :3

*A. (Alumnus): Vortrag über Reden und dann wurde viel diskutiert.

“’Barcamp 11“‘

*Ziel:

Erarbeiten von Ansätzen für eine (Förder-)Vereinsgründung als Fachschaft, um z.B. eine größere finanzielle Unabhängigkeit zu schaffen.

Mögliche Punkte:

* Austausch/ Bericht von bereits bestehenden Vereinen über Aufbau, Organisation etc.

* Austausch über den Gründungsprozess und Herausstellung von wichtigen Eckpunkten

*T. (Uni Trier): Erst über Vereinsgründung gesprochen. Kontoführung sollte über Asta gehen, um rechtliche Grauzone zu umgehen.

“’Barcamp 12“‘

* Ich Stelle einen Antrag auf ein barcamp zum Thema Finanzen einer Fachschaft. Es

geht vor allem um kleinere Fachschaften bei denen sich der Aufwand für ein

Förderverein nicht lohnt.

Da es thematisch sehr nah an Barcamp 11 dran ist, werden die beiden Barcamps zusammengelegt.

*mit Barcamp 11 zusammengelegt

“’Barcamp 13“‘

* Die Vielzahl an Interessenten:innen für die Entsendung zur BuFaK hat uns zu

einem Auswahlprozess gezwungen, welchen wir anhand eines Bewertungskataloges

durchgeführt haben. Bewertet wurde unter anderem, welchen Nutzen die Entsendung

einer bestimmten Person in der Zukunft für unsere FS hat. Wir würden uns gerne

darüber austauschen, wie man solch einen Auswahlprozess so objektiv wie möglich

macht.

*T. (Stuttgart): Austausch über die Kriterien, wie man Bufakdelegation auswählt. Sehr diverse Ansätze an den verschiedenen Unis.

“’Barcamp 14“‘

*Studierende wählen bei Uni-Wahlen meist selten, wir wollen eine offene

Diskussion anregen, wie eure FS die Studierenden in HS Politik einbindet, mit

welchen Themen ihr Wahlwerbung macht und mit welchen Inhalten und

Veranstaltungen die Wahlbeteiligung erhöht werden kann.

*M. (Uni Hohenheim): Gespräche über Wahlbeteiligung an den jeweiligen Unis, Wahlwerbung, etc.

“’Barcamp 15“‘

*Uns ist aufgefallen, dass die langfristige berufliche Vernetzung auf der BuFaK

aktuell nur schwierig möglich ist. Daher möchten wir in einem Barcamp über

zukünftige Möglichkeiten brainstormen.

*C. (TUM) H.n sich über LinkedIn ausgetauscht.

“’Barcamp 16“‘

*Neben den ganzen inhaltlichen Diskussionen am Wochenende soll es hier um Methoden der Stressbewältigung ist.

*Anni (TH Lübeck) reger Austausch, was Stressauslöser sind und wie man diese bewältigen kann. Dann wurde eine Meditation durchgeführt.

“’Barcamp 17“‘

*Es geht um Best-Practices die Fachschaften untereinander lernen können.

*J. (Bayreuth)

“’Barcamp 18“‘

*Offenes AG Treffen.

=== TOP 8.3 Barcampslot 3 Sonntag ===

“’Barcamp 19“‘

*Diskussionsrunde für Ideen zu Veranstaltungen mit LGBT* Bezug. Was gibt es an

euren Hochschulen, was kann man evtl. verbessern, was läuft schlecht etc.

*L. (TH Köln) Es wurde sich im Barcamp mit anderen Unis ausgetauscht

“’Barcamp 20“‘

*Wir möchten uns mit anderen Fachschaften zu den Veranstaltungsevaluationen und

Problemen der Evaluation austauschen. Konkret möchten wir über die Fragebögen,

Evaluationsmotivation und Umsetzung am Fachbereich reden. Darüber hinaus möchten

wir Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Evaluation sammeln.

*P. (Münster) Es gibt an allen Unis Probleme mit den Evaluationen. Es wurde nach Lösungen gesucht, das ganze von Fachschaftsseite aus besser zu unterstützen

“’Barcamp 21“‘

*Tipps und Austauschmöglichkeit über gute und schlechte Erfahrungen bei der

Mitgliedergewinnung

*A.-L. (LMU) Die LMU hat ihr Konzept vorgestellt und danach wurde rege diskutiert

*A. (LMU) Die LMU hat ihr Konzept vorgestellt und danach wurde rege diskutiert

“’Barcamp 22“‘

*Ein weiteres Thema über das ich mich gern mit anderen BuFaKis austauschen

möchte.

*A. (Lübeck) Es wurde generell über Selbstbewusstes Auftreten geredet

“’Barcamp 23“‘

*Nach Corona ist unsere Fachschaft nur noch ein reiner Scherbenhaufen. Nach einem

kompletten Vorstandswechsel stehen wir bei 0 und rollen auf ein Chaos zu. Wir

würden uns über Austausch und Ideen freuen, wie Ihr nun wieder in Präsenz eure

Fachschaft gestaltet und wie ihr der Fachschaft neues Leben einhaucht.

*A. (Emden) Emden hat seine Probleme vorgestellt und es wurde sich ausgetauscht und nach Lösungen gesucht

“’Barcamp 24“‘

*Da viele der Workshops und Beiträge auf der BuFaK vorrangig große Fachschaften

betreffen, soll hier erneut – wie auch schon in Hohenheim – ein Austausch

bezüglich dem Alltag, den Möglichkeiten, Problemen und Problemlösungen in

kleinen Fachschaften und Fachschaftsräten stattfinden.

*L. (Cottbus) Es wurde über die Probleme kleinerer Fachschaften geredet und Best-practice Beispiele ausgetauscht

“’Barcamp 25“‘

*Der Workshop „How to Workshop“ fand am ersten Tag der BuFaK statt. Die

Teilnehmer bekamen den Auftrag alle nachfolgenden Workshops anhand des Erlernten

kritisch zu begutachten.

In diesem Barcamp sollen die Ergebnisse besprochen und mögliche  Verbesserungsvorschläge und Ideen für zukünftige Workshops auf der BuFaK zusammengetragen werden. Das Barcamp richtet sich an sowohl die Teilnehmer aus dem Workshop am Donnerstag als auch an alle, die sich daran beteiligen möchten die Qualität der Workshops auf der BuFaK weiter zu stärken.

*E. (Alumni) Es wurde über das ganze Workshop Konstrukt gesprochen. Auch das Thema von Workshops zwischen Bufaks wurde aufgegriffen.

“’Barcamp 26“‘

*Justus Festival Keine Zeit für Text

*H. (Leipzig) Es hat sich gelohnt, da viele Leute da waren die Input geliefert haben.

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Plenum

Das Plenum (von lateinisch plēnum (cōnsilium) ‚die Gesamtheit‘; „vollzählige Versammlung“ zu plenus, -a, -um ‚voll‘; Plural: Plenen, Plena) ist die Vollversammlung (auch Plenarsitzung bzw. Plenarversammlung) möglichst aller Mitglieder einer Organisation.

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Willkommen im Wiki der BuFaK in Göttingen!

Hier werden im Laufe der Konferenz die Protokolle aller inhaltlichen Programmpunkte sowie die getroffenen Beschlüsse in anonymisierter Form hochgeladen.
Alle Inhalte vergangener BuFaKs, sowie in Zukunft auch die Inhalte dieser BuFaK findet ihr zusätzlich im BuFaK Wiki des Rates. Protokolle zu bestimmten Workshops findet Ihr auf den Übersichtsseiten, die unten verlinkt sind. Alternativ nutzt die Suchfunktion im Seitenmenü

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